Main-Spessart

Neue Bestattungsmöglichkeiten und Regeln: Satzung zur Friedhofsnutzung aktualisiert

Gräber müssen alle fünf Jahre verlängert werden

In einer neuen Entwicklungsphase für Bestattungsvorschriften werden Gräber künftig nicht mehr jährlich verlängert. Diese Änderung bringt eine wichtige Neuerung in den Bestattungsprozess und betrifft die gesamte Gemeinschaft von Hinterbliebenen und Bestattern.

Die neuen Richtlinien für Friedhöfe beinhalten auch offizielle Öffnungszeiten, die sich je nach Sommer- und Winterzeit unterscheiden. Zudem wurden Baumgrabstätten als eine frische Bestattungsmöglichkeit hinzugefügt. Des Weiteren besagt die neue Satzung, dass nur unlackierte Bronzetafeln in den Urnengräbern verwendet werden dürfen, wobei die genaue Schriftart noch festgelegt werden muss.

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Eine besondere Herausforderung stellen die einheitlichen Grabgrößen dar, die mit der Einführung des neuen Regelwerks geregelt werden. Besonders im Ortsteil Krommenthal gibt es eine Vielzahl von Gräbergrößen, die sich an den individuellen Grabsteinen orientieren. Das Gremium plant nach der Sommerpause festzulegen, ob es eine Übergangsregelung geben wird oder ob bei der Einführung der neuen Satzung Gräber bei einer neuen Beisetzung an die vorgegebene Größe angepasst werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Frage, wer zukünftig die Gräber für Erdbestattungen ausheben darf. Aufgrund einiger Unstimmigkeiten mit einem bisherigen Vertragspartner, musste die Gemeinde den Vertrag kündigen, was zu Unsicherheiten bezüglich dieser heiklen Tätigkeit führte. Die Gemeinde erwägt nun, dass Hinterbliebene selbst eine Fachfirma beauftragen müssen, um das Grab auszuheben, da immer weniger Bestattungsunternehmen diese Dienstleistung anbieten.

Nach intensiven Beratungen wird der Gemeinderat die Friedhofssatzung erneut überprüfen und offene Fragen klären, um sicherzustellen, dass der Prozess der Erdbestattungen reibungslos abläuft und die Hinterbliebenen angemessen unterstützt werden.

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