Kriminalität und JustizMain-Spessart

ExpertenfürWaffensachenvorGericht:PlausibilitätdesTatrekonstruiert

Der Gutachter des bayerischen Landeskriminalamtes, der als vierter im Verfahren auftritt, hat die Aufgabe zu klären, ob die vom 15-jährigen Angeklagten vorgebrachte Tatversion glaubhaft ist. Laut Verteidiger Hanjo Schrepfer handelte es sich bei dem Vorfall um einen fehlgeschlagenen Waffendeal, der eskalierte, als das Opfer die Zahlung für die Waffe verweigerte. Diese Darstellung wird durch mehrere Zeugen und den Freundeskreis unterstützt. Im Gegensatz zur Annahme der Staatsanwaltschaft, dass es sich um Mordlust handelte, wird behauptet, dass das Opfer nicht hinterrücks auf dem Schulgelände in einen Hinterhalt gelockt wurde, sondern dass es zu einem Streit kam, bei dem versehentlich geschossen wurde.

Ein Waffenexperte, Volker Strähle aus Aschaffenburg, äußerte sich ambivalent zu dieser Darstellung. Er gab an, dass es grundsätzlich möglich ist, dass ein Schuss unbeabsichtigt ausgelöst wird, oft aufgrund fehlerhafter Bedingungen. Aufgrund potenziell fehlerhafter Handlungen wie dem Entladen oder Sichern der Waffe kann es zu einer unbeabsichtigten Schussabgabe kommen. Strähle wies auch darauf hin, dass das erforderliche Abzugsgewicht für die Pistole etwa ein Kilo beträgt und dass selbst bei Polizisten versehentliche Schussabgaben vorkommen, trotz eines dreimal höheren Abzugsgewichts bei den aktuellen Dienstwaffen der bayerischen Polizei von Heckler & Koch.

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Um den Vorfall abschließend beurteilen zu können, sind jedoch weitere Informationen erforderlich, wie der genaue Schusskanal, gefundene Schmauchspuren und der Pflegezustand der Waffe. Einige dieser Fragen sollten im Prozess noch vom Ballistiker des Landeskriminalamtes beantwortet werden. Verteidiger Schrepfer betonte, dass es üblich sei, dass ein Angeklagter bis zum Prozess schweige. Sein Kollege Khalaf fügte hinzu, dass es zu Meinungsverschiedenheiten über die Verteidigungsstrategie kam, was zum Wechsel der Anwälte führte. Schrepfer betonte außerdem, dass der Angeklagte die Tat einem Freund gestanden habe, der die Polizei informierte.

Ralph Bauer

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