Am 23. Februar 2025 fand die Bundestagswahl im Wahlkreis Main-Spessart statt. Die Wahllokale schlossen um 18 Uhr, und die Wähler konnten sowohl an der Wahlurne als auch per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Laut InFranken konnte der CSU-Kandidat Alexander Hoffmann die meisten Erststimmen gewinnen und errang das Direktmandat für den Wahlkreis, nachdem er bereits bei der letzten Wahl im Jahr 2021 38,6% der Erststimmen erhielt.
Sein Hauptkonkurrent, Bernd Rützel von der SPD, erhielt in der letzten Wahl lediglich 21,5% der Stimmen, während Armin Beck von den Grünen auf 10,1% kam. Der Wahlkreis 248 umfasst mehrere Städte und Gemeinden, was eine diverse Wählerbasis bildet.
Wahlrechtsreform und ihre Auswirkungen
Die Bundestagswahl 2025 ist die erste nach der umfassenden Wahlrechtsreform von 2023. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Reduzierung der Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf 630. Vor der Reform waren es noch 733 Abgeordnete. Die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten führt dazu, dass die Sitze im Bundestag ausschließlich auf Grundlage der Zweitstimmen verteilt werden, wie Das Parlament erklärt. Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen, wobei eine Grundmandatsklausel es Parteien ermöglicht, auch ohne fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einzuziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Durch die Reform gewinnt die Zweitstimme enorm an Bedeutung, da diese nun entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist. Direktmandate sind nur gültig, wenn die betreffende Partei ausreichend Sitze durch Zweitstimmen erhält. Dies stellt sicher, dass Wahlkreise auch ohne Direktkandidaten im Bundestag vertreten sein können, abhängig von der Zweitstimmendeckung.
Kampagne und politische Landschaft
Der Wahlkampf für die Bundestagswahl begann bereits nach dem Rauswurf von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) und dem Bruch der Ampelkoalition Anfang November 2024. Mittlerweile stehen alle Kanzler- und Spitzenkandidaten fest, und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen ist sechs Wochen vor der Wahl eingeschränkt. Auch wenn die Erststimme weniger Bedeutung hat, bleibt sie für die Wähler eine Möglichkeit, ihren Wunschkandidaten auszuwählen, während die Zweitstimme das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag gestaltet.
Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages findet spätestens 30 Tage nach der Wahl statt. Der bisherige Kanzler bleibt bis zur Wahl seines Nachfolgers geschäftsführend im Amt. Diese Wahl stellt damit einen bedeutenden Schritt im politischen Prozess dar, wobei das neue Wahlrecht tiefere Auswirkungen auf die Struktur und die Zusammensetzung des Bundestags haben wird.