Ort | Lichtenfels |
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Das Landratsamt Lichtenfels hat bedeutende Änderungen im Verfahren zur Einreichung von Bauanträgen angekündigt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Bauanträge ausschließlich beim Landratsamt abgegeben werden, anstatt wie bisher bei den elf Städten, Märkten und Gemeinden. Diese Umstellung auf die zentrale Annahmestelle zielt darauf ab, den Antragsprozess zu optimieren und die bereits bestehende digitale Infrastruktur weiter auszubauen. Wie Wiesentbote berichtet, können Bürger ihre Anträge nun sowohl online als auch in Papierform einreichen. Die Online-Assistenten zur Antragstellung werden ab dem Stichtag auf der Webseite des Landratsamtes zur Verfügung stehen.
Für die Antragstellung müssen verschiedene Unterlagen bereitgestellt werden. Dazu gehören ein amtlicher Bauantrag sowie ein Lageplan im Maßstab 1:1000, der den aktuellen Stand des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke dokumentiert. Außerdem sind Baubeschreibungen und Nachweise zur Standsicherheit sowie zum vorbeugenden Brandschutz bei bestimmten Bauvorhaben erforderlich. In Fällen, in denen keine Anschlüsse an Sammelkläranlagen bestehen, muss auch ein Abwasserbeseitigungsantrag eingereicht werden. Nach lkr-lif.de müssen alle Anträge vom Bauherrn sowie dem verantwortlichen Entwurfverfasser unterschrieben werden, bevor sie beim Landratsamt eingereicht werden können.
Diese neuen Regelungen stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen strukturiert eingereicht werden, was letztendlich beiden Seiten – den Antragstellern und den Behörden – zugutekommt. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die erforderlichen Schritte und Unterlagen zu informieren, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden.
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