Lichtenfels

Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch: Was dürfen werdende Mütter preisgeben?

Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch: Was ist erlaubt?

Beim Thema Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch ist es wichtig zu wissen, welche Fragen zulässig sind und welche nicht. Laut der „Deutschen Handwerks Zeitung“ (DHZ) sind Fragen zur Schwangerschaft einer Bewerberin grundsätzlich untersagt, unabhhängig davon, ob die Schwangerschaft offensichtlich ist oder nicht.

Wenn jedoch absehbar ist, dass die Bewerberin während der Arbeitszeit entbinden wird, empfiehlt es sich, dies im Vorstellungsgespräch anzusprechen. Dabei ist es wichtig, dass das Gespräch von der Bewerberin aus initiiert wird und ihr Interesse an möglichen Absprachen zeigt.

Ebenso darf ein potenzieller Arbeitgeber nicht nach einem möglichen individuellen Beschäftigungsverbot fragen, das auf einem ärztlichen Attest beruht. Die Bewerberin ist nicht verpflichtet, diese Information preiszugeben. In der Regel wird sie jedoch selbst davon profitieren, wenn der Arbeitgeber über das Verbot informiert ist.

Insgesamt ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Bewerberinnen die gesetzlichen Vorgaben respektieren, um eine faire und respektvolle Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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