Am Dienstagnachmittag kam es in Burgkunstadt zu einem Vorfall, bei dem eine 50-jährige Fußgängerin durch einen Hundebiss verletzt wurde. Der Vorfall ereignete sich gegen 16:30 Uhr, als ein Ehepaar auf einem Spaziergang entlang des Geh- und Radweges von Burgkunstadt nach Theisau war. Dort trafen sie auf eine andere Fußgängerin, die mit ihrem Hund unterwegs war. Plötzlich biss der Hund die Frau des Paares in die Hand, was zu einer Verletzung führte. Die Verletzte musste anschließend das Klinikum Lichtenfels aufsuchen, um die nötige medizinische Versorgung zu erhalten. Die Polizei Lichtenfels berichtete von dem Vorfall und stellt die Hundehalterin unter Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung. Laut infranken.de ist dies ein ernstzunehmender Vorwurf für die verantwortliche Hundehalterin.

Fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss ist ein rechtlich komplexes Thema. Der Halter eines Hundes kann in solchen Fällen für Verletzungen, die durch das Tier verursacht wurden, zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht sicher geführt wurde oder in einer Situation außer Kontrolle geriet. Typische Szenarien, die zu Anzeigen führen können, sind, wenn ein Hund nicht angeleint ist und jemand beißt oder wenn der Halter nicht ausreichend auf aggressives Verhalten seines Tieres reagiert. Wenn eine solche Klage erhoben wird, kann der Halter mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, wie 222-stgb.de erklärt.

Rechtliche Konsequenzen für Hundehalter

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hundehalter sind zudem von Bedeutung, wenn es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen geht. Die Ausmaße der Haftung sind nicht zu unterschätzen. Halter sollten stets einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren, insbesondere wenn gefährliche Rassen beteiligt sind. Die rechtlichen Kosten können je nach Fall unterschiedlich hoch ausfallen und liegen häufig zwischen 700 und 1.500 Euro im Ermittlungsverfahren. Zudem sollte eine Hundehaftpflichtversicherung umgehend über den Vorfall informiert werden, um mögliche Ansprüche rechtzeitig zu klären. Wer nicht in der Lage ist, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen, könnte mit drastischen Maßnahmen durch das Ordnungsamt rechnen müssen, etwa mit angeordneten Maulkorb- oder Leinenpflichten.

In einem anderen rechtlichen Kontext wurde in einem Fall entschieden, dass Beklagte für einen Hundebiss von 7.539,75 € plus Zinsen haftbar gemacht wurden. Hierbei stellte sich heraus, dass das Tier unangeleint in der offenen Garage war und den Kläger biss, während dieser mit seinem angeleinten Hund unterwegs war. Das Gericht erachtete auch ein Mitverschulden des Klägers, da dieser aktiv in das Geschehen eingegriffen hatte. Dies zeigt, wie komplex die Regelungen zur Tierhalterhaftung sind und wie wichtig es ist, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um sich gegen mögliche Ansprüche abzusichern, wie bei ra-kotz.de berichtet.