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Investorengruppe Jackermeier verlangt außerordentliche Hauptversammlung der Endor AG

Die Investorengruppe Jackermeier hat die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (ao HV) der Endor AG gefordert. Der Gründer und Hauptaktionär Thomas Jackermeier schloss sich einem entsprechenden Antrag der Schutzvereinigung der Kleinaktionäre (SdK) an und reichte den Antrag am 28. Mai 2024 bei der Endor AG ein. Zudem wurde am 3. Juni 2024 ein Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktG beim Amtsgericht Landshut gestellt. Dieser beinhaltet auch die Forderung nach Behandlung einer umfangreichen Tagesordnung, die sich aus den vergangenen Vorgängen rund um die Endor AG ergibt.

Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ist notwendig, da ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals vorliegt. Die von der Endor AG beauftragte Beratungsgesellschaft götzpartners hatte seit April nach Investoren gesucht, basierend auf dieser Grundlage. Bereits im Februar 2024 stellten die Wirtschaftsprüfer von bachert&partner fest, dass die Hälfte des Grundkapitals verloren gegangen war. Gemäß Paragraph 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes wäre der Vorstand daher verpflichtet gewesen, unverzüglich eine ao HV einzuberufen und diese Tatsache den Aktionären und dem Kapitalmarkt mitzuteilen. Die entsprechenden Unterlagen liegen der Investorengruppe vor.

Die Investorengruppe plant Anträge zu verschiedenen Punkten, darunter der Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand, die Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich, sowie die Wahl von Werner Zieglmaier und Robin von Büren in den Aufsichtsrat. Des Weiteren soll über eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 70 Mio EUR entschieden werden. Die Investorengruppe hat eine umfangreiche Schutzschrift vorbereitet, die dem Restrukturierungsgericht in München vorgelegt wird, falls der Vorstand der Endor AG einen Antrag auf Restrukturierung nach StaRUG stellt.

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