Die Polizei in Garmisch-Partenkirchen musste kürzlich zu einem Einsatz ausrücken, nachdem ein Essenslieferant einen beißenden Geruch in einem Haus festgestellt hatte. Der Geruch wurde von einer Bewohnerin verursacht, die im Hausgang Tierabwehrspray versprühte. Dies führte dazu, dass dem Essenslieferanten übel wurde und die Polizei sowie die Feuerwehr vor Ort den Geruch bestätigen konnten. Die Bewohnerin wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt, obwohl zu keinem Zeitpunkt eine ernsthafte Gesundheitsgefahr bestand.
Das Tierabwehrspray, das von der Hausbewohnerin eingesetzt wurde, löste den Einsatz der Polizei und Feuerwehr aus, nachdem ein beißender Geruch von einem Essenslieferanten festgestellt wurde. Die Behörden bestätigten den Geruch vor Ort und stellten fest, dass die Gesundheit der Anwohner zu keinem Zeitpunkt ernsthaft gefährdet war. Dennoch wurde die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt, da ihr Handeln zu Unwohlsein bei dem Essenslieferanten führte.
Der Vorfall in Garmisch-Partenkirchen, bei dem die Polizei aufgrund eines beißenden Geruchs in einem Haus einschreiten musste, resultierte aus dem Einsatz von Tierabwehrspray durch eine Bewohnerin. Der Essenslieferant, der den Geruch feststellte, alarmierte die Behörden, die vor Ort den Geruch bestätigten. Obwohl keine ernsthafte Gesundheitsgefahr bestand, wurde die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt, da ihr Handeln zu Unwohlsein bei dem Essenslieferanten führte.
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