Kriminalität und JustizLandsberg am Lech

Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Keine Volksverhetzung bei Nazi-Schande in Augsburg – Landsberg schockiert

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat entschieden, dass das Gegröle der Parole „Ausländer raus“ bei einem Faschingsumzug in Landsberg am Lech keine Volksverhetzung darstellt. Die Ermittlungen zu dem Vorfall wurden eingestellt, da nach den durchgeführten Untersuchungen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit vorlagen. Die Staatsanwältin Melanie Ostermeier betonte, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung eine klare Aufstachelung zum Hass oder zu gewaltsamen Maßnahmen gegen Ausländer erfordert, was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sorgt für Diskussionen, da ähnliche Vorfälle wie das Gegröle der rassistischen Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ immer wieder vorkommen. In einem anderen Fall hatten Mitglieder der Landjugend von Hohenfurch während eines Faschingsumzugs in Landsberg am Lech die fragwürdige Parole gerufen. Der Vorstand der Gruppe betonte jedoch, dass kein ausländerfeindliches Gedankengut unter den Mitgliedern vorhanden sei und distanzierte sich von dem Vorfall.

Trotz der Einstellung des Verfahrens und der Bestreitung ausländerfeindlicher Absichten durch die Landjugend, wurden weitere Faschingsauftritte abgesagt und das fragliche Lied aus der Playlist gestrichen. Der Vorstand versprach, dass das besagte Lied nie wieder gespielt werden würde. Die Kontroverse um die Verharmlosung solcher Vorfälle und die Grenzen der Meinungsfreiheit in Bezug auf ausländerfeindliche Äußerungen wird durch diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg erneut in den Fokus gerückt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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