AltstadtLandsberg am Lech

Altstadt-Debatte: Wohnnutzungen vs. Gewerbliche Vermietung in Landsberg – Bauausschuss entscheidet

Keine Ferienwohnungen in der Landsberger Altstadt: Stadträte setzen auf dauerhafte Wohnnutzung

In einer aktuellen Sitzung des Bauausschusses der Stadt Landsberg am Lech wurde ein Antrag abgelehnt, der vorsah, Wohnungen in der Altstadt für die kurzzeitige gewerbliche Vermietung umzunutzen. Stattdessen soll der Fokus weiterhin auf dauerhaften Wohnnutzungen liegen, um die Belebung der historischen Altstadt zu gewährleisten.

Der Antrag betraf die Sanierung eines Gebäudes in der Hubert-von-Herkomer-Straße, bei der geplant war, die entstehenden Wohnungen möbiliert als Ferienwohnungen oder zur Unterbringung von Beschäftigten anzubieten. Die Mehrheit der Stadträte war jedoch nicht mit diesem Vorhaben einverstanden, da es nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan von 1991 steht, der nur Wohnnutzungen in den Obergeschossen vorsieht.

Bedarf an dauerhaftem Wohnraum in der Altstadt

In der Sitzungsvorlage wurde betont, dass der Fokus in der Altstadt darauf liegen sollte, Menschen anzuziehen, die dauerhaft dort wohnen. Insbesondere aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes und der begrenzten Verfügbarkeit von Wohnraum wurde die Ablehnung des Antrags auf gewerbliche Nutzung der Wohnungen befürwortet.

Ein Präzedenzfall sollte vermieden werden, da dies die Tür für weitere ähnliche Anträge öffnen könnte, die den Charakter der Altstadt verändern würden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die wirtschaftlichen Stärkung der Altstadt auch durch dauerhafte Wohnnutzungen erreicht werden könne.

Orientierung an der dauerhaften Vermietung von Wohnungen

Generell wurde die Meinung vertreten, dass die Besitzer von Immobilien dazu ermutigt werden sollten, ihre Wohnungen dauerhaft zu vermieten, um den Bedarf an Wohnraum in der Altstadt zu decken. Eine Leerstandsquote wurde gefordert, um einen Überblick über die aktuelle Verfügbarkeit von Wohnraum zu erhalten.

Letztlich stimmten elf Mitglieder des Bauausschusses gegen den Antrag auf Befreiung, während nur ein Mitglied dafür votierte. Die Mehrheit war der Ansicht, dass die Altstadt durch eine dauerhafte Wohnnutzung belebt werden sollte, um ihren historischen Charakter zu bewahren.

Die Entscheidung des Bauausschusses unterstreicht die Bedeutung der Erhaltung des dauerhaften Wohnraums in der Altstadt von Landsberg am Lech und zeigt das Engagements der Stadträte für die Bewahrung des historischen Erbes der Stadt.

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