Landau in der Pfalz

Vereine in Landau: Fristen für Steuererklärungen und Vereinfachte Überprüfung

Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, werden in regelmäßigen Abständen vom Finanzamt darauf überprüft, ob sie die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllen. Zu diesem Zweck müssen die Vereine eine Steuererklärung, Kassenberichte und Tätigkeitsberichte beim zuständigen Finanzamt einreichen. Da nicht alle Vereine zum gleichen Zeitpunkt geprüft werden, erhalten viele nun ein Informationsschreiben über ihre Abgabepflicht.

Steuerbegünstigte Vereine ohne steuerliche Beratung werden gebeten, ihre Steuererklärung bis zum 2. September 2024 einzureichen. Falls Vereine Schwierigkeiten haben, diese Frist einzuhalten, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung beim örtlich zuständigen Finanzamt zu stellen. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu übermitteln.

Eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung ist möglich, wenn im Prüfungszeitraum geringe Einnahmen erzielt wurden, insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 22.000 Euro pro Jahr. In diesem Fall muss der Vordruck „Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung (Gem 1 – Anlage)“ neben der Körperschaftssteuererklärung eingereicht werden. Kassenberichte oder sonstige Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben müssen zunächst nicht eingereicht werden, jedoch sind Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte erforderlich.

Sollte das Finanzamt zusätzliche Unterlagen und Belege anfordern, werden die Vereine entsprechend benachrichtigt. Es werden keine Steuererklärungs-Formulare an die Vereine versendet. Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen sind online verfügbar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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