Der Landkreis Starnberg hebt die kulturelle Förderung in diesem Jahr hervor und hat einen Gesamtbetrag von 106.000 Euro für verschiedene Kulturprojekte zur Verfügung gestellt. Dies geht aus einem Beschluss des Kreisausschusses hervor, der Zuschüsse für eine Vielzahl von kulturellen Initiativen beinhaltet. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF), das erneut eine Förderzusage über 33.428 Euro erhält, was dem Betrag des Vorjahres entspricht. Davon sind 27.000 Euro für die allgemeine Kulturförderung vorgesehen, 5.000 Euro als Preisgeld für den besten Dokumentarfilm und 1.428 Euro für zwei Filmpatenschaften im Bereich Gleichstellung. Die endgültige Zustimmung des Kreisausschusses steht jedoch noch aus, bevor die Mittel ausgezahlt werden können, wie Merkur berichtet.
Zusätzlich wird ein Zuschuss von 20.000 Euro für das Theaterforum Gauting beantragt, um dessen Jahresprogramm im Bosco zu unterstützen. Auch hier steht die Genehmigung des Kreisausschusses noch aus. Der allgemeine Trend zur Unterstützung kultureller Projekte zeigt sich auch in den bereits beschlossenen Zuschüssen an sieben Antragsteller. Dazu gehören beispielsweise:
- 3.500 Euro an den Freundeskreis Museum Starnberger See für eine Ausstellung über Ludwig II.
- 5.000 Euro an die Stadt Starnberg für den Kultursommer 2025.
- 2.500 Euro an den Trägerverein Kulturspektakel Gauting.
- 1.000 Euro an die Höhne GmbH für „Klassik 2.0 & Marstall Club“.
- 500 Euro an den Verein Erzählkunst Bayern für die Literaturreihe „Die Kaffeehauserzählerinnen“.
- 2.000 Euro an den Verein Bayerische Philharmonie für „Orff in Andechs“.
- 1.000 Euro an die „Schule Neues Tanzen“ für ein Festival für zeitgenössischen Tanz.
Förderziele und Hauptanliegen
Die Stadt Starnberg fördert darüber hinaus kulturelle Projektvorhaben und innovative Ideen zur Wahrung der kulturellen Vielfalt. Diese Unterstützung richtet sich speziell an Kunst- und Kulturschaffende der Freien Szene, Kulturvereine, Bildungsverbände und Akteure der Jugendarbeit. Ziel der Förderungen ist es, der kulturinteressierten Öffentlichkeit ein breites Spektrum an Angeboten in Musikk, Theater, Tanz, bildender Kunst, Literatur, Film, Geschichte sowie Heimat- und Brauchtumspflege zu ermöglichen. Damit sollen die Leistungsfähigkeit der Kulturakteure gesichert und deren Innovationsfreudigkeit gestärkt werden, wie die Stadt Starnberg auf ihrer Website erläutert.
Die Förderung bezieht sich auf zeitlich begrenzte Vorhaben von regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auf Antrag können Projekte aus den Bereichen Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur und kulturelle Bildung gefördert werden. Der Antragsschluss für Förderanträge ist der 1. Oktober des Vorjahres, um eine rechtzeitige Planung und Umsetzung zu ermöglichen. Dabei sind die Kulturförderrichtlinien der Stadt Starnberg Grundlage für die Bewilligung, und die Antragsteller müssen ein spezifisches Antragsformular nutzen.
Wichtigkeit messbarer Ziele
Im Kontext der Kulturförderung wird auch die Bedeutung messbarer Ziele betont. Im Rahmen der Fördervertragsvorbereitung sind konkrete projektbezogene Ziele und Indikatoren abzufragen. Die Festlegung dieser Ziele sollte so konkret wie möglich sein, um die Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Vage Formulierungen sind dabei zu vermeiden, wie die Kulturstiftung des Bundes in ihren Richtlinien anmerkt.
Die Entscheidungen über zahlreiche Anträge auf Zuschüsse, insbesondere die 29 Anträge unter 5.000 Euro, liegen beim Landrat. Mit einem klaren Bekenntnis zur Förderung der Kultur und einer vielfältigen Angebotsstruktur setzt der Landkreis Starnberg ein starkes Zeichen für die Bedeutung der kulturellen Landschaft in der Region.