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Rückruf von Backwaren: Metallspäne in Produkten von Backhaus Bickert entdeckt

Eine aktuelle Lebensmittelwarnung betrifft Kunden in Bayern und Hessen, da das Backhaus Bickert verschiedene Backwaren aufgrund möglicher Metallspäne in den Produkten zurückruft. Die betroffenen Backwaren wurden zwischen dem 10. und 15. Mai 2024 verkauft und umfassen eine Vielzahl von Produkten wie Rosinenbrötchen, Schokobrötchen, Dinkelspitz, Emmerle, Kornspitz, Mehrkornbrötchen und Roggenbrötchen.

Ein Kunde fand am 10. Mai in einer hessischen Filiale des Backhauses Bickert einen Metallspan in einem Rosinenbrötchen, das er gekauft hatte. Obwohl er das Brötchen erst am 14. Mai zurückbrachte, führte dies zu einer Rückrufaktion des Unternehmens in Absprache mit der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und dem hauseigenen Krisen- und Hygienemanagement.

Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln bergen erhebliche Gesundheitsrisiken, darunter Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie im Magen-Darm-Trakt. Kunden, die betroffene Produkte erworben haben, sollten diese nicht konsumieren, sondern in eine der Filialen von Backhaus Bickert GmbH & Co. KG zurückbringen, wo sie eine vollständige Kostenerstattung erhalten.

Rückrufe von Lebensmitteln aus Sicherheitsgründen sind in der Lebensmittelindustrie nicht ungewöhnlich. Zuletzt waren verschiedene Olivenöle von einem Rückruf betroffen, und es gab auch eine Lebensmittelwarnung für Schokoladenprodukte von Aldi, Edeka und Kaufland. Es ist wichtig, dass Verbraucher aufmerksam sind und bei Warnhinweisen schnell handeln, um ihre Gesundheit zu schützen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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