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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Was Eltern wissen müssen

Die bayerischen Horte stehen vor einer großen Herausforderung, da Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule erhalten. Dies wird durch das Ganztagsförderungsgesetz schrittweise eingeführt, beginnend mit den Erstklässlern und sich in den folgenden Jahren auf alle Grundschulklassen ausweitend. Die Betreuung erstreckt sich über mindestens acht Stunden werktags in den vier Grundschuljahren, mit einer maximalen Schließzeit von vier Wochen pro Jahr, einschließlich der Schulferien.

Es ist zu beachten, dass offene und gebundene Ganztagsschulen sowie Horte den Rechtsanspruch erfüllen können, während Schulbetreuungen nicht unbedingt diesen Anforderungen entsprechen müssen. In dieser Hinsicht stehen die Horte vor der Aufgabe, sich auf die steigende Nachfrage nach Ganztagsbetreuung vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen können. Dies erfordert möglicherweise Investitionen in Infrastruktur, Personal und Ressourcen, um den Bedarf der Schülerinnen und Schüler angemessen zu decken.

Es ist essentiell, dass die bayerischen Horte rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um den zukünftigen Bedarf an Ganztagsbetreuung zu bewältigen und sicherzustellen, dass die Qualität der Betreuung auf hohem Niveau gehalten wird. Dies könnte eine enge Zusammenarbeit mit den Bildungsbehörden, Eltern und anderen Beteiligten erfordern, um eine reibungslose Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Nur durch eine effektive Vorbereitung und Kooperation können die bayerischen Horte sicherstellen, dass sie den Anforderungen der neuen gesetzlichen Regelungen gerecht werden und eine qualitativ hochwertige Betreuung für die Schülerinnen und Schüler bieten können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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