Im Landkreis Kulmbach kam es zu einem bedauerlichen Vorfall, bei dem ein Reh durch einen freilaufenden Hund schwer verletzt wurde. Ein Zeuge beobachtete am Freitagmorgen den Vorfall auf einer Wiese nahe Trebgast und informierte daraufhin die Polizei, da es ihm nicht gelang, einen Jagdpächter zu erreichen. Das Reh musste von den eintreffenden Polizisten erlöst werden, da die Verletzungen zu gravierend waren. Die Polizei hat mittlerweile Ermittlungen gegen die Hundehalterin wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Bayerische Jagdgesetz eingeleitet. Die Halterin, eine 53-jährige Frau, wurde durch Befragungen in der Umgebung identifiziert, allerdings konnten die Beamten sie vor Ort nicht antreffen.

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf ein zunehmendes Problem in Bayern, wo es immer häufiger zu Hunderissen kommt. So verzeichnete die Polizeiinspektion Wolfratshausen im Jahr 2024 bereits vier verendete Rehe durch freilaufende Hunde, wie Merkur berichtet. Hundetrainer Florian Roth betont, dass jeder Hund einen natürlichen Jagdinstinkt besitzt und empfiehlt, dass Hundehalter stets darauf achten sollten, dass ihre Tiere kein Wild verfolgen. Das Verfolgen von Wild kann als Jagdwilderei gewertet werden, was strafrechtliche Konsequenzen zufolge haben könnte.

Zunehmende Hunderisse und rechtliche Konsequenzen

In den letzten Monaten haben sich die Beschwerden über freilaufende Hunde in der Region gehäuft. Spaziergänger und Jäger berichten von verendeten Wildtieren, die oft nicht mehr mit ihren Haltern in Verbindung gebracht werden können. Besonders in den Morgen- und Abendstunden, wenn Tiere aktiv sind, sollten Hunde an der Leine geführt werden, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Langlaufleinen von bis zu 20 Metern bieten eine Möglichkeit, die Hunde sicher zu führen, während sie Bewegung bekommen.

Die Jagdkreisgruppe Wolfratshausen kritisiert die mangelnde Verantwortung vieler Hundehalter. Es ist gesetzlich erlaubt, dass Jäger Hunde erschießen, die Wild verfolgen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie es erlegen. Dieser drastische Schritt würde jedoch nicht nur ein weiteres Leben kosten, sondern auch die Lebensqualität der Jäger und Spaziergänger beeinträchtigen.

Gesetzliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen

Das Bayerische Jagdgesetz ist darauf ausgelegt, den Wildbestand zu erhalten und zu schützen sowie die Konflikte zwischen Jagdinteressen und öffentlichen Belangen zu minimieren. Ordnungswidrigkeiten, die aus der Nichteinhaltung der Vorschriften resultieren, können mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden. Diese Regelungen sollen sowohl dem Schutz des Wildes dienen als auch die Verantwortung der Hundehalter stärken.

Die Geschehnisse in Kulmbach und die zunehmenden Hunderisse in Wolfratshausen verdeutlichen, dass es sowohl für Hundebesitzer als auch für Jäger wichtig ist, die Gesetze und Empfehlungen ernst zu nehmen, um die Natur und ihre Bewohner zu schützen.