KitzingenKriminalität und Justiz

Nachbarnstreit in Kitzingen: Gericht stellt Verfahren wegen Drohung ein

Ein 30-jähriger Mann konnte nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl viel Geld sparen, da ihm vorgeworfen wurde, einem Nachbarn gedroht zu haben, ihm die Knochen zu brechen und die Zähne auszuschlagen. Der Betrag von 4200 Euro, der 60 Tagessätzen zu je 70 Euro entsprach, sollte ursprünglich gezahlt werden. Jedoch war die angebliche Bedrohung nicht nachweisbar, wie die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen zeigte. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem zwei Zeugen angehört wurden, aufgrund von Ungereimtheiten in den Aussagen des vermeintlichen Opfers. Die Version des Opfers im Zeugenstand unterschied sich deutlich von seinen Aussagen bei der Polizei unmittelbar nach dem Vorfall.

An dem Streit waren auch Hunde beteiligt, wobei ein Zeuge vor Gericht aussagte, dass der Hund des Angeklagten mehrfach in die Rippen getreten wurde. Es kam jedoch nicht zu einem Verfahren gegen den Hundehalter, da eine Diensthundeführerin der Polizei vor Ort feststellte, dass „mit dem Hund alles in Ordnung“ sei. Nach dem Vorfall wurde der Hundebesitzer angeblich als „Tierquäler“ bezeichnet, was zu einer bedrohlichen Situation führte und letztendlich zur Anzeige und Verhandlung wegen Bedrohung.

Der Angeklagte betrachtete die Anzeige als Retourkutsche für seine Anzeige wegen Tierquälerei und beteuerte, dass er niemals gedroht habe. Er gab an, dass der Nachbar ihn als „Scheiß-Ausländer“ bezeichnet habe und es zu einem Wortwechsel gekommen sei, jedoch keine Drohungen ausgesprochen wurden. Trotz Aussage gegen Aussage wurde das Verfahren letztendlich eingestellt, da die Beweislage nicht eindeutig war.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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