Am Amtsgericht Kitzingen wird derzeit ein Fall von Kinder- oder Jugendpornografie verhandelt, der durch einen Hinweis aus den USA ins Rollen gebracht wurde. Laut Mainpost wurde festgestellt, dass eine Datei mit verbotenen Inhalten in Amerika auf Facebook hochgeladen wurde. Die Daten, die aus dem Jahr 2020 stammen, wurden anschließend an die deutschen Behörden übermittelt. Anhand einer IP-Nummer und einer E-Mail-Adresse führten die Ermittlungen zu einem 35-jährigen Handwerker aus Kitzingen.

In den Ermittlungen stellte sich heraus, dass auf dem Mobiltelefon des Angeklagten eine Datei gefunden wurde, die einen drei- bis fünfjährigen Jungen bei sexuellen Handlungen mit einer erwachsenen Frau zeigt. Daher wurde eine Anklage wegen Besitz von kinderpornografischen Inhalten erhoben. Eine weitere Anklage wegen Verbreitung in Facebook-Gruppen wurde jedoch aufgrund unsicherer Beweislage fallen gelassen. Der Angeklagte gestand, die Datei auf seinem Telefon gespeichert zu haben. Die Richterin Ilka Matthes stellte fest, dass der Angeklagte die Situation nicht als dramatisch einschätzte, während der Staatsanwalt argumentierte, dass die Daten bewusst gespeichert wurden.

Strafmaßnahmen und Gerichtsurteil

Das Gesetz sieht für solche Taten Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren vor. Der Staatsanwalt forderte fünf Monate Freiheitsstrafe, die jedoch nicht vollzogen werden müsste. Er schlug stattdessen vor, die Strafe in eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Euro, insgesamt also 9000 Euro, umzuwandeln. Der Verteidiger argumentierte für eine niedrigere Geldstrafe und erklärte, der Angeklagte sei sich nicht bewusst gewesen, dass solche Dateien verboten sind. Das Gericht entschied schließlich auf 150 Tagessätze, angepasst auf 55 Euro, was eine Gesamtsumme von 8250 Euro bedeutet. Zusätzliche Kosten für Verteidigung und Gerichtskosten sind ebenfalls zu erwarten. Das Mobiltelefon bleibt als „Tatwaffe“ eingezogen, und der Angeklagte nahm das Urteil an.

Ähnliche Fälle werden derzeit in anderen Amtsgerichtsbezirken behandelt, wie anwalt-kinderpornografie.de berichtet. Die Ermittlungen beinhalten häufig Vorwürfe von Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornografischer Schriften, die oftmals durch internationale Hinweise eingeleitet werden. Beispielsweise wurde im Amtsgerichtsbezirk Hanau ein Verdacht aufgrund einer Mitteilung des NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) über kinderpornografische Inhalte, die über eine bestimmte IP-Adresse ins Netz geladen wurden, begründet.