Kempten (Allgäu)Kriminalität und Justiz

Geldstrafe für Oberallgäuer Gastronom wegen sexueller Belästigung

Ein Oberallgäuer Gastronom ist aufgrund sexueller Belästigung einer Frau in seinem Lokal vor Gericht verurteilt worden. Die 26-jährige Frau wurde an einem heißen Junitag bedrängt, als der Wirt sie gegen die Wand drückte und versuchte, sie zu küssen. Die Geschädigte nahm eine Sprachnachricht auf, in der sie unmittelbar nach dem Vorfall emotional reagierte und die Belästigung schilderte.

Der Gastronom bestritt die Anschuldigungen und gab an, lediglich nach den Tattoos der Frau gefragt zu haben. Während die Frau angab, dass der Wirt sie im Hosenbund berührt habe, um ihre Oberschenkel-Tattoos zu sehen, betonte der Angeklagte, dass er sie nicht berührt habe und sich lediglich nach ihren Tattoos erkundigen wollte. Darüber hinaus behauptete er, dass die Frau versucht habe, Geld von ihm zu erpressen.

Die betroffene Frau erstattete Wochen nach dem Vorfall Anzeige bei der Polizei. Sowohl sie als auch der Gastronom haben die Chatverläufe gelöscht, was die Beweislage erschwert. Das Gericht kam dennoch zu dem Schluss, dass die Versuche des Wirtes, die Frau zu küssen und sie zu bedrängen, als erwiesen gelten. Es verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30 Euro gegen den Gastronomen, obwohl während des Verfahrens gewisse Unstimmigkeiten auftraten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Eine Freundin der Geschädigten trat als Zeugin vor Gericht auf und bestätigte die Darstellung der Frau. Sie betonte, dass Männer nicht das Recht hätten, solche Übergriffe zu begehen. Die betroffene Frau betonte, dass ein wertschätzenderes Umfeld sie dazu ermutigt habe, den Vorfall anzuzeigen. Ihr Ziel war es, die sexuelle Belästigung im Wirtshaus durch den Gastronomen ans Licht zu bringen und für Gerechtigkeit zu sorgen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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