Kempten (Allgäu)Oberallgäu

Alpgenossenschaftsmitglieder vor Gericht: Kanalisierung des Rappenalpbachs ohne Genehmigung

Vorwürfe gegen Mitglieder einer Alpgenossenschaft – AllgäuHIT

Umweltauswirkungen der Kanalisierung des Rappenalpbachs in den Fokus gerückt

Die kürzlich terminierte Hauptverhandlung gegen Mitglieder einer Alpgenossenschaft im Allgäu hat die Umweltauswirkungen der unbefugten Kanalisierung des Rappenalpbachs in den Mittelpunkt gerückt. Die Angeklagten sollen ohne Genehmigung des Landratsamts Oberallgäu Teile des Bachs kanalisiert haben, was zu ökologischen Bedenken und Vorwürfen des Verstoßes gegen naturschutzrechtliche Vorgaben geführt hat.

Die Staatsanwaltschaft Kempten erhebt schwere Vorwürfe gegen die Mitglieder der Alpgenossenschaft, da die Kanalisierung den natürlichen Charakter des Rappenalpbachs erheblich beeinträchtigt haben soll und zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands geführt hat.

Die Hauptverhandlung, die am 16. Juli 2024 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 169 der Residenz Kempten (Allgäu) beginnt, wird zeigen, welche Auswirkungen dieser Eingriff in die Natur tatsächlich hatte. Die kommenden Verhandlungstermine am 18.07.2024, 29.07.2024, 02.08.2024 und 09.08.2024 werden zeigen, ob die Beweisaufnahme zusätzliche Fortsetzungstermine erfordert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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