Am 4. Januar 2025 kam es in Vohburg, in der Bahnhofstraße, zu einem Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zog. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Geisenfeld wurde ein 29-jähriger Pkw-Lenker aus dem südlichen Landkreis Kelheim kontrolliert. Bei der Kontrolle, die gegen 1:40 Uhr stattfand, wurde bei dem Fahrer ein deutlicher Alkoholgeruch festgestellt.
Ein durchgeführter Vor-Ort-Alko-Test ergab ein Ergebnis von über 0,5 Promille. Um die Messung zu verifizieren, wurde der Fahrer zur Polizeidienststelle gebracht, wo ein gerichtsverwertbarer Alkohol-Test das vorherige Ergebnis bestätigte. Aufgrund der festgestellten Alkoholisierung wurde die Weiterfahrt des Fahrers unterbunden. Es ist zu erwarten, dass der Betroffene einen Bußgeldbescheid erhält sowie mit einem Fahrverbot und Punkten in der Verkehrssünderkartei rechnen muss, wie Pfaffenhofen Today berichtete.
Rechtliche Konsequenzen bei Alkoholfahrten
Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar und unterliegt strengen Vorschriften. Bei Verstößen, wie der Überschreitung der 0,5-Promillegrenze, drohen Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten. Ersttäter müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen, während es für Wiederholungstäter bereits ein Bußgeld von 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot geben kann, wie Bussgeldkatalog.org näher beschreibt.
Bei Fahranfängern und Jugendlichen unter 21 Jahren gilt eine 0-Promille-Grenze. Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille wird es in der Regel zu einer Straftat, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.