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Mysteriöser Stich: AfD-Sprecher Chrupalla scheitert mit Klageerzwingungsantrag

AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen, nachdem er im vergangenen Jahr während einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt angeblich einen Stich im Arm verspürt hatte. Das Oberlandesgericht München erklärte den Antrag von Chrupalla für unzulässig, da er bestimmte formale Anforderungen nicht erfüllt hatte. Gegen diese Entscheidung des OLG gibt es keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ihre Ermittlungen in der Angelegenheit eingestellt, da kein konkreter Verdacht auf eine Straftat bestand. Obwohl Chrupalla während der Veranstaltung am 4. Oktober über Schmerzen, Schwindelgefühle und Übelkeit geklagt hatte und angab, einen Stich wahrgenommen zu haben, ergaben alle durchgeführten Tests, einschließlich Überprüfungen auf mögliche Vergiftungen, negative Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass zwar nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Verletzung durch eine fremde Person verursacht worden sei, aber keine konkreten Hinweise darauf vorlägen.

Trotz des erfolglosen Einspruchs von Chrupalla versuchte er anschließend, durch einen Antrag auf Klageerzwingung vor Gericht doch noch eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Die Bemühungen des AfD-Parteisprechers blieben jedoch letztendlich erfolglos.