IngolstadtKriminalität und JustizPolitik

Gericht lehnt AfD-Parteisprecher Chrupallas Antrag ab wegen vermeintlichem Stich

In einem Vorfall im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt behauptete AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla, einen Stich im Arm verspürt zu haben. Trotz seiner Beschwerden über Schmerzen, Schwindel und Übelkeit konnten Tests eine Vergiftung nicht bestätigen. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin die Ermittlungen ein, da kein hinreichender Verdacht auf eine Straftat bestand.

Chrupallas Versuch, durch einen Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen, wurde vom Oberlandesgericht München abgelehnt. Das Gericht erklärte den Antrag als unzulässig, da formale Anforderungen nicht erfüllt wurden. Gegen diesen Beschluss des OLG sind keine Rechtsmittel möglich.

Trotz des gescheiterten Versuchs, rechtlich gegen den Vorfall vorzugehen, konnte Chrupalla keine konkreten Hinweise auf eine Verletzung durch eine fremde Person liefern. Die Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung. Es bleibt somit unklar, ob der Stich, den Chrupalla angab, tatsächlich von einer externen Quelle verursacht wurde.

Bayern News Telegram-KanalKriminalität & Justiz News Telegram-KanalIngolstadt News Telegram-Kanal Bayern News Reddit Forum Kriminalität & Justiz News Reddit Forum

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"