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Ermittlungen eingestellt: AfD-Sprecher Chrupalla scheitert mit Klageerzwingungsantrag

AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine gerichtliche Entscheidung bezüglich eines vermeintlichen Stichs im Arm bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt im vergangenen Jahr zu erzwingen. Das Oberlandesgericht München erklärte den Antrag von Chrupalla als unzulässig, da formale Erfordernisse nicht erfüllt wurden. Der Beschluss des OLG ist nicht anfechtbar, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hatte, da kein Verdacht auf eine Straftat bestätigt werden konnte.

Während der Veranstaltung am 4. Oktober gab Chrupalla an, einen Stich verspürt zu haben und über Schwindel, Übelkeit und Schmerzen geklagt zu haben. Trotz negativer Testergebnisse bei Untersuchungen, die eine Vergiftung ausschließen sollten, konnte eine Verletzung durch eine fremde Person nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft fand jedoch keine konkreten Hinweise auf eine Straftat im Zusammenhang mit dem Vorfall.

Nachdem sein Einspruch erfolglos war, versuchte Chrupalla mittels eines Antrags auf Klageerzwingung vor Gericht eine Entscheidung herbeizuführen. Die rechtliche Auseinandersetzung endete jedoch mit der Feststellung der Unzulässigkeit des Antrags.