Hof

Internetbetrug in Kamen: Haftstrafe für Wiederholungstäter, Freispruch für Opfer

Betrug über das Internet bleibt weiterhin eine beliebte Masche, wie sich an einem Vormittag in dieser Woche am Amtsgericht in Kamen zeigte. Zwei Bergkamener standen wegen betrügerischer Handlungen vor dem Strafrichter. In einem Fall endete dies mit einer Bewährungsstrafe, die eine Haftstrafe von einem Jahr vorsieht, sollte der Angeklagte erneut straffällig werden. Der Mann hatte elektronische Geräte im Wert von insgesamt rund 700 Euro online angeboten, jedoch nie geliefert. Aufgrund von sieben Vorstrafen erhielt er zusätzlich zu der Bewährungsstrafe eine Geldbuße von 600 Euro.

Im zweiten Fall ging es um den Verkauf von Motorradausrüstung, bei dem der Angeklagte knapp 500 Euro für einen Helm und einen Anzug erhielt, die jedoch nie bei den Käufern ankamen. Zunächst erhielt er einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass seine persönlichen Daten für den betrügerischen Deal missbraucht worden waren. Durch die leichtfertige Weitergabe einer Ausweiskopie bei einer früheren Transaktion wurde in seinem Namen ein falsches Paypal-Konto eröffnet. Der Strafbefehl wurde aufgehoben, und der Angeklagte wurde freigesprochen. Er bezeichnete den Vorfall als wichtige Lektion für sich.

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Diese Fälle unterstreichen die Bedeutung von Vorsicht beim Handeln im Internet, da sowohl Käufer als auch Verkäufer gleichermaßen von betrügerischen Machenschaften betroffen sein können. Es ist ratsam, persönliche Daten und Informationen sorgfältig zu schützen und Transaktionen nur mit vertrauenswürdigen Partnern durchzuführen, um sich vor Betrug zu schützen. Die Gerichte verhängen angemessene Strafen, um gegen diese Art von kriminellem Verhalten vorzugehen und die Betroffenen zu schützen.

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