Am Freitag, den 7. Februar 2025, hat die Bundespolizei auf der Autobahn 57 gleich zwei Haftbefehle vollstreckt. Bei Grenzkontrollen wurde ein 26-jähriger Ukrainer gestoppt, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof vorlag. Der Grund: Er hatte ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden, zahlte der Mann eine Geldstrafe von 1.320 Euro und durfte anschließend seine Reise fortsetzen.

In einem weiteren Fall wurde ein 28-jähriger Rumäne verhaftet, der von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wurde. Auch er war straffällig geworden – diesmal wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Um einer fünf Tage langen Haftstrafe zu entkommen, beglich der Rumäne sofort eine Geldstrafe von insgesamt 377,50 Euro und konnte ebenfalls weiterreisen.