In einem aufsehenerregenden Verfahren hat das Pirmasener Schöffengericht einen 42-jährigen Gärtner wegen Betrugs und versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 22.000 Euro an Taterträgen an. Der Fall, der durch fragwürdige Umstände geprägt ist, betrifft eine 94-jährige Frau, die über ihren Gärtner manipuliert wurde. Dies berichtet die Rheinpfalz.

Die Seniorin, die regelmäßig Gartenarbeiten von dem Gärtner in Anspruch nahm, wurde über einen angeblichen Wasserrohrbruch im Sommer 2023 in ihrem Hof informiert. Der Gärtner behauptete, dass eine Firma in Kaiserslautern für die Reparatur 2000 Euro im Voraus benötige. Es stellte sich jedoch später heraus, dass der behauptete Rohrbruch nie stattgefunden hatte, was von den Richtern als unglaubwürdig erachtet wurde. Der Zustand vor Ort entsprach nicht der Darstellung, dass Wasser einen Meter breit auf den Bürgersteig laufen würde. In der Folge gab die Seniorin dem Gärtner 5000 Euro bar und kurze Zeit später sogar weitere 15.000 Euro für einen angeblichen Wasserschaden im Keller.

Widersprüchliche Aussagen und Unglaubwürdigkeit

Das Gericht sah sich mit umfangreichen Widersprüchen konfrontiert. Der Gärtner hatte gemeldet, dass er das Geld an eine Firma übergeben hatte, jedoch ohne Quittungen nachweisen zu können. Zudem alarmierte die Bank der Seniorin die Polizei, da sie einen möglichen Betrug vermutete, was zur Anzeige führte. Der Verteidiger des Gärtners argumentierte, die Seniorin könnte in Wirklichkeit Opfer einer Betrugsmasche der Firma aus Kaiserslautern sein. Dennoch plädierten die Richter für eine Verurteilung des Gärtners, während das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

In einer anderen Gerichtsverhandlung wurde eine 76-jährige Rentnerin aus Rodalben vom Vorwurf der Vergiftung ihres Ehemanns freigesprochen. Ihr Ehemann warf ihr vor, über zwei Jahre hinweg Abführmittel in seine Getränke gegeben zu haben. Die Frau bestritt dies vehement und erklärte, dass sie keine Medikamente besitze. Auch sie lebt weiterhin mit ihrem Ehemann zusammen, trotz seiner Untreue. Er konnte die Vorwürfe gegen sie jedoch nicht belegen, da er keinerlei medizinische Beweise vorlegen konnte, die seine Anschuldigungen stützen würden. Die SWR berichtete, dass Staatsanwältin und Richter dem Freispruch zustimmten, was die 76-Jährige erleichterte.

Alterskriminalität im Wandel

Diese beiden Fälle werfen ein Licht auf das Phänomen der Alterskriminalität, das sich in den letzten Jahren verändert hat. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts sind ältere Straftäter überwiegend Männer und stammen oft aus der Mittel- oder Oberschicht. Die Forschung zu Alterskriminalität zeigt, dass die Kriminalität jüngerer Erwachsener weitaus höher ist, obwohl die Anzahl der über 60-Jährigen, die als Tatverdächtige erfasst werden, seit 1995 stetig gestiegen ist. Die häufigsten Delikte bei Senioren sind Betrugsdelikte, während Diebstähle in dieser Altersgruppe stark zurückgegangen sind.

Interessanterweise kann auch der demografische Wandel eine Rolle in der Kriminalitätsentwicklung spielen, da die Gesellschaft sich in Bezug auf soziale Normen und deren Einfluss auf das Verhalten älterer Menschen verändert. Daher ist es wichtig, die Ursachen dieser deliktischen Handlungen gründlich zu verstehen, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.