In einem signifikanten Schritt zur Reform des deutschen Waffenrechts hat der Bundestag am 31. Oktober 2024 umfassende Änderungen beschlossen, die vor allem die Zuverlässigkeitsprüfung von Waffenbesitzern und das Führen von Messern betreffen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Gewaltverbrechen und terroristischen Bedrohungen entgegenzuwirken. Hierbei werden nicht nur die Kriterien für die Zuverlässigkeit verschärft, sondern auch die Befugnisse der Waffenbehörden erweitert.

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Zuverlässigkeitsprüfung, die nun auch öffentliche Äußerungen in sozialen Medien und neue Straftatenkataloge einbezieht. Ab einer Verurteilung von 90 Tagessätzen wird eine Person als unzuverlässig eingestuft. Zudem dürfen Waffenbehörden Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen nutzen, um die Zuverlässigkeit zu bewerten. Behörden wie die Bundespolizei und das Zollkriminalamt werden nun ebenfalls in die Überprüfungen einbezogen, und bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit können Waffen und Munition bis zu sechs Monate sichergestellt werden.

Änderungen für Jagdscheininhaber

Für Jagdscheininhaber ergeben sich durch die Reform direkte Auswirkungen. Wie der Weser Kurier berichtet, ist es nun nicht mehr möglich, Jagdscheine direkt bei der Antragstellung zu verlängern. Betroffene sind angehalten, ihre Anträge frühzeitig beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen einzureichen. Ein Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung ist ebenfalls erforderlich. Wichtig zu beachten ist, dass die Erlaubnis zum Besitz von Munition, die durch den Jagdschein erworben wurde, mit dem Ablauf der Gültigkeit des Scheins erlischt. Munitionsbesitz ohne entsprechende Erlaubnis wird strafrechtlich verfolgt.

Nicht mehr benötigte Waffen und Waffenscheine können den Behörden kostenfrei nach Terminvereinbarung übergeben werden, und der Fachdienst kümmert sich um die Entsorgung dieser Gegenstände.

Öffentliche Sicherheit und kontroverse Reaktionen

Die Einführung von Messer- und Waffenverbotszonen, in denen Personen ohne Anlass kontrolliert werden dürfen, stellt eine weitere bedeutende Maßnahme der Reform dar. Beim Führen von Messern gelten strenge Regelungen, die auch das Mitführen von Springmessern stark einschränken. Trotz dieser Maßnahmen gibt es eine wachsende Kritik von Jagd- und Waffenverbänden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sowie der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) haben die Neuerungen scharf verurteilt und rechtliche Schritte in Erwägung gezogen. Eine Petition gegen das Gesetz konnte innerhalb kurzer Zeit über 130.000 Unterschriften sammeln.

Marc Henrichmann, Mitglied des Bundestages der CDU, äußerte sich zur neuen Gesetzgebung als ineffektiv und unterstrich die bereits bestehende Komplexität und Bürokratie in den Waffenbehörden. Die Maßnahmen werden als belastend für unbescholtene Bürger beschrieben.

Die Reformen im deutschen Waffenrecht geben somit sowohl Jagdscheininhabern als auch der allgemeinen Öffentlichkeit Anlass zur Besorgnis und werfen Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der neuen Regulierungen auf.

Für genauere Informationen zu den neuen Regelungen können interessierte Leser die Artikel von Weser Kurier, Jagdverband und Gunfinder konsultieren.