Die Verhandlungen über ein Gesetz zum Schutz von Polizisten, Rettungskräften und ehrenamtlichen Helfern sind gescheitert. Dies berichten die Weser-Kurier. Politikvertreter der SPD, Grünen, FDP und der Union konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen, was zur Folge hat, dass vor der bevorstehenden Bundestagswahl keine Abstimmung stattfinden wird.
Johannes Fechner (SPD) äußerte scharfe Kritik an der Union und deren Blockadehaltung. Dies hat zur Konsequenz, dass geplante Strafverschärfungen für Angriffe auf Einsatzkräfte, die ursprünglich vom Bundeskabinett im September beschlossen wurden, nun nicht mehr realisiert werden können. Aktuell müssten viele Aspekte, wie die rechtssichere Nutzung von Tasern durch die Bundespolizei oder der Schutz von Journalisten und Kommunalpolitikern, in den Hintergrund treten.
Geplante Änderungen und Hintergründe
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass Nötigung von politisch Engagierten sowie Angriffe auf Vollstreckungsbeamte besser erfasst werden. Ein weiterer Punkt war die Anhebung der Mindeststrafen für tätliche Angriffe: Während derzeit eine Mindeststrafe von drei Monaten gilt, wollte die Union diese auf sechs Monate erhöhen. Für heimtückische Übergriffe und Angriffe mit Waffen wurde eine Mindeststrafe von einem Jahr angestrebt.
Die Bundestags-Dokumentation zeigt, dass am 14. Oktober 2024 eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung stattfand. Die Anhörung wurde von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) geleitet, wobei eine Grundsatzzustimmung zum Entwurf, jedoch weniger Zustimmung zur konkreten Ausführung geäußert wurde. Der Gesetzentwurf beinhaltete unter anderem Änderungen im Strafgesetzbuch, die eine Berücksichtigung der Beeinträchtigung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten bei der Strafzumessung vorsahen.
Besondere Beachtung fand die mögliche Aufnahme von Politkern in den erweiterten Schutzbereich sowie die Einführung eines neuen Straftatbestands für Angriffe auf Rettungskräfte. Auch wenn die Sachverständigen, die in der Anhörung gehört wurden, überwiegend die Notwendigkeit des Gesetzes unterstrichen, gab es auch kritische Stimmen, die vor einer Überregulierung warnten.
Ein Blick in die Vergangenheit
Bereits am 27. April 2017 wurde ein ähnlicher Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verabschiedet, wie Bundestag berichtet. Mit der Einführung neuer Straftatbestände wurde der Schutz von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften ausgeweitet. Strafen für Gaffer, die Rettungsarbeiten behindern, können bis zu einem Jahr Haft betragen. Dies zeigt, dass die Problematik der Gewalt gegen Einsatzkräfte schon lange auf der politischen Agenda steht.
Die anhaltende Debatte um den Schutz von Einsatzkräften verdeutlicht die gesellschaftliche Relevanz dieses Themas und die Notwendigkeit, effektive Maßnahmen zum Schutz von Menschen, die in Notlagen helfen, zu erarbeiten und umzusetzen. Die gescheiterten Verhandlungen hinterlassen ein Gefühl der Unsicherheit, sowohl für die Betroffenen als auch für die politische Landschaft insgesamt.