Die Gemeinde Uttenweiler steht vor großen Herausforderungen in der Planung ihrer künftigen Ganztagsbetreuung an der Abt-Ulrich-Blank-Grundschule. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche. Dieses neue Angebot erfordert umfassende Anpassungen der bestehenden Strukturen, um den geforderten Standards gerecht zu werden.Schwäbische.de berichtet, dass das aktuelle Betreuungskonzept lediglich aus 12 Lehrerwochenstunden besteht und eine kostenlose Ganztagsbetreuung von Montag bis Donnerstag umfasst, an der zwischen 26 und 74 Kinder teilnehmen.

Das Schulamt hat jedoch kritisiert, dass dieses Angebot nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht, für jeden Jahrgang müssen mindestens 20 Kinder in einer Gruppe betreut werden. Sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden, droht das Schulamt mit der Streichung von Lehrerwochenstunden, was die Situation der Schule zusätzlich verschärfen würde.

Rechtsanspruch und Finanzierung

Der neue Rechtsanspruch hat das Ziel, die Infrastruktur für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zu verbessern und die Teilhabechancen von Kindern zu erhöhen. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gleichberechtigung spielen eine wichtige Rolle. Die Gemeinde Uttenweiler steht nun vor der Entscheidung, ob sie eine kostenpflichtige kommunale Betreuung oder eine kostenlose Ganztagsschule mit ergänzender Unterstützung anbieten möchte. Laut dem Gesetz zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, das ab 2026 schrittweise in Kraft tritt, sollen ab der ersten Klassenstufe Gesamtkonzepte etabliert werden, welche die betreuungsfreie Zeit nach der Kita schließen. Dies wurde in einem Gesetzesentwurf im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.bmfsfj.de

Die Finanzierung stellt eine zentrale Herausforderung dar. Der Bund stellt hierfür 368 Millionen Euro bereit. Weitere Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sollen den Ausbau kommunaler Bildungsinfrastruktur unterstützen. Ab 2026 kommen zusätzliche Förderungen von 2,49 Milliarden Euro bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030 hinzu. Jedoch obliegt die Verantwortung für die Betriebskosten der Ganztagsbetreuung den Ländern.

Gemeinde und Gemeinderat

Der Gemeinderat von Uttenweiler äußerte Unverständnis über die starren Vorgaben des Schulamts. Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich des möglichen Verlustes von Lehrerwochenstunden, wenn die Anforderungen nicht umgesetzt werden können. Eine Datenbasis für die geforderte Zahl von Schülern lag bis jetzt nicht vor, was die Planungen zusätzlich erschwert.

Ein Vorschlag der Verwaltung sieht eine Umsetzung mit drei mal acht Stunden für mindestens 25 Kinder vor, sowie eine Wahlform für Eltern, die zusätzliche kostenpflichtige Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Für die Einrichtung oder Änderung von Betreuungsvarianten muss bis zum 1. Oktober 2023 ein Antrag über das Schulamt gestellt werden. Der Gemeinderat hat mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Antrag nach §4a SchulG für die Grundschule Uttenweiler ab September 2026 zugestimmt. Zusätzlich wurde die Einrichtung einer kostenpflichtigen kommunalen Betreuung beschlossen, jedoch hierfür zunächst der Freitagnachmittag nicht berücksichtigt.

Die Diskussion über die Auswirkungen der Ganztagsbetreuung auf das Vereinsleben sowie über internationale Beispiele zeigt, dass die Gemeinde gut beraten ist, die verschiedenen Faktoren sorgfältig abzuwägen und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln.