Das Standesamt Dieburg hat für das Jahr 2024 eine Bilanz gezogen, die insgesamt 200 Eheschließungen umfasst. Diese Zahl spiegelt einen leichten Rückgang von einer Hochzeit im Vergleich zum Vorjahr wider. Die meisten Trauungen fanden im Dieburger Rathaus statt, wo 97 Eheschließungen registriert wurden. Besonders beliebt ist auch das Schloss Fechenbach, das mit 79 Eheschließungen 10 mehr als im Jahr 2023 verzeichnete. In anderen umliegenden Gemeinden wurden insgesamt 24 Trauungen durchgeführt: 2 in Eppertshausen, 4 in Messel und 18 in Groß-Zimmern. Unter den Gesamtzahlen sind auch 3 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Im Rahmen der Beurkundungen wurden 11 Geburten registriert, ein Rückgang im Vergleich zu 18 im Vorjahr. Außerdem gab es 5 Nachbeurkundungen von Geburten aus dem Ausland. Die Zahl der Sterbefälle betrug 280, was einen Rückgang im Vergleich zu 2023 (315) darstellt. Der Großteil der Sterbefälle trat in Groß-Zimmern auf, wo 96 Personen verstarben. Auffällig ist die Erhöhung der ausgestellten Einbürgerungsurkunden auf 164, verglichen mit nur 62 im Jahr zuvor, was durch Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht bedingt ist.

Selbstbestimmung und Geschlechtseintrag

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der das Standesamt betrifft, ist das am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Dieses Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft und ersetzt das Transsexuellengesetz von 1980. Ab diesem Datum kann eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine einfache Erklärung gegenüber einem deutschen Standesamt erfolgen. Bei Kindern und Minderjährigen sind abweichende Regelungen vorgesehen.

Die Anmeldung zur Erklärung kann bereits drei Monate im Voraus erfolgen. Dies ermöglicht auch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, ihre Erklärungen bei einer deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Die nachfolgenden Schritte zur Formalisierung einer Namensänderung sind klar geregelt und erfordern eine beglaubigte Erklärung, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums beim Standesamt vorliegen muss.

Eheschließung: Verfahren und Voraussetzungen

Die Eheschließung selbst setzt eine Ehegeschäftsfähigkeit voraus, die prüft, ob beide Partner die Bedeutung der Ehe verstehen. Hierbei ist der Standesbeamte verantwortlich für die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit der Antragssteller. Für eine Eheschließung mit einem ausländischen Partner ist zudem ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, das die Unbedenklichkeit der Eheschließung bestätigt.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts eines der Partner. Erforderliche Dokumente sind unter anderem Personalausweis oder Reisepass, Geburtenregisterauszug und bei Vorehen eine Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde. Nach der Trauung erhalten die frisch Vermählten eine Eheurkunde. Die Kosten für die Eheschließung können je nach Standort und Art der Zeremonie variieren.

Zusammenfassend zeigen die aktuellen Statistiken und gesetzlichen Änderungen, dass die Eheschließung in der Region Dieburg weiterhin einen hohen Stellenwert hat, während gleichzeitig neue Gesetze mehr Selbstbestimmung und Flexibilität im rechtlichen Rahmen bieten.