Der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert eine Anhebung des Rentenalters in Deutschland, die sich an der Entwicklung der Lebenserwartung orientiert. Er weist darauf hin, dass die Sozialsysteme in Wahlprogrammen und im Wahlkampf oft zu kurz kommen. Eine stabile Einnahmebasis sowie die Notwendigkeit einer Dynamisierung des Rentenalters seien unerlässlich, um die Herausforderungen des Rentensystems zu bewältigen. Nach geltendem Recht wird die Regelaltersgrenze bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, wobei ab 2024 die Altersgrenze für den Jahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben wird.
Dulger schlägt vor, Anreize zu schaffen, damit Menschen über das Renteneintrittsalter hinaus im Arbeitsleben bleiben können. Er argumentiert, dass viele Arbeitnehmer, wie beispielsweise erfahrene Handwerker, auch nach vielen Jahren ihrer Tätigkeit wertvolle Beiträge leisten könnten. Ein Beispiel sei ein Fliesenleger, der trotz körperlicher Einschränkungen noch viel Erfahrung hat, die in anderen Bereichen wie Arbeitsvorbereitung und Einkauf genutzt werden könnte.
Reaktionen und Kritik
Die Reaktionen auf Dulgers Forderungen fallen unterschiedlich aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die SPD kritisieren eine mögliche Erhöhung des Rentenalters scharf. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt davor, dass solche Maßnahmen zu Rentenkürzungen führen könnten, die besonders langjährig Beschäftigte betreffen. Ähnlich äußert sich auch die SPD-Politikerin Katja Mast, die Alternativen zum Sozialabbau und Anreize für bessere Arbeitsbedingungen fordert.
Dulger fordert eine Koppelung der Rente an die durchschnittliche Lebenserwartung und sieht darin eine Möglichkeit, das Rentensystem zukunftssicher zu machen. Er betont, dass auch die steigenden Lohnzusatzkosten, die über 40 Prozent betragen, das Netto-Einkommen der Beschäftigten reduzieren. Dazu gehört die kritische Analyse des 2023 eingeführten Bürgergeldes, welches seiner Meinung nach die Anreize zur Arbeit verringert.
Historische und aktuelle Herausforderungen
Historisch betrachtet wurde am 17. Mai 1889 das Gesetz zur deutschen Rentenversicherung im Reichstag beschlossen. Der ursprüngliche Beitragssatz betrug 2 Prozent, und das Renteneintrittsalter lag bei 70 Jahren. Im Gegensatz dazu beträgt der aktuelle Beitragssatz 18,6 Prozent, und die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Das Rentensystem befindet sich unter Druck. Die Zahl der Rentner nimmt zu, während gleichzeitig die Lebenserwartung steigt. Prognosen besagen, dass im Jahr 2030 auf 100 Beitragszahler bereits 67 Rentner kommen, und 2050 werden es sogar 77 Rentner pro 100 Beitragszahler sein.
Die staatlichen Zuschüsse zur Rentenkasse sollen im Jahr 2025 etwa 121 Milliarden Euro betragen, was rund 25 Prozent des Bundeshaushalts ausmacht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen gibt es verschiedene Reformansätze. Die Ampelparteien haben im Rentenpaket II einen Kompromiss gefunden, der ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2039 festlegt. Die FDP plant ein Generationenkapital, während die SPD und die Grünen Betriebsrenten stärken möchten.
Die unterschiedlichen Positionen der Parteien spiegeln die Komplexität der Debatte wider. Während die SPD an einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren und dem Rentenniveau von mindestens 48 Prozent festhält, plädiert die CDU dafür, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Die AfD fordert höhere Steuerzuschüsse und einen flexiblen Renteneintritt nach 45 Arbeitsjahren, während die Linke eine Erhöhung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und einen früheren Renteneintritt nach 40 Beitragsjahren anstrebt.
Die Diskussion um die Erneuerung des Rentensystems wird also auch in Zukunft intensiv geführt werden müssen, um den Herausforderungen der demografischen Entwicklung gerecht zu werden. Gesetzentwürfe zur Altersvorsorge und die Positionen der Parteien werden im Bundestag tiefgreifend erörtert werden müssen, um eine nachhaltige Lösung zu finden.
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