Mit der Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“, die nach einer Übergangsfrist im Juli 2024 in Kraft treten soll, wird sich die Kostenstruktur für viele Mieter und Wohnungseigentümer erheblich ändern. Bisher konnten Vermieter Kabelgebühren für TV-Geräte sowie Internet- und Telefonanschlüsse über die Nebenkosten abrechnen. Ab dem 1. Juli 2024 wird die Wahlfreiheit beim Kabelanbieter eingeführt, was nicht nur potenziell zu mehr Wettbewerb führen könnte, sondern auch die Preise senken soll, wie laut der Verbraucherzentrale erwartet wird.
Die rechtlichen Grundlagen für das Nebenkostenprivileg waren in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) verankert. Hauseigentümer und Hausverwaltungen haben häufig Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen, über die die Abrechnung erfolgte. Mieter, die bislang doppelt für den Fernsehempfang gezahlt haben, werden von der Abschaffung profitieren, während die neuen Regelungen auch Auswirkungen auf ALG-II-Empfänger haben, die ohne Sammelanschluss die Kosten selbst tragen müssen und somit möglicherweise finanziell benachteiligt sind.
Preisanpassungen und mögliche Folgen
Der Preisanstieg für Kabelanschlüsse wird auf maximal 2 bis 3 Euro pro Monat geschätzt, wenn Kündigungen von Kabelanschlüssen durch Mieter:innen in Betracht gezogen werden. Gekündigte Mehrnutzerverträge könnten sogar etwa 8 bis 10 Euro pro Monat für Einzelnutzer kosten. Dies könnte zu einem Umdenken vieler Haushalte führen, wie sie ihren Fernsehempfang gestalten wollen. Wie die Verbraucherzentrale erläutert, sehen Kabelnetzbetreiber Kündigungswellen bevorstehen.
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist der Hauptgrund für diese Änderung. Bereits am 1. Dezember 2021 trat das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs in Kraft. Es erlaubt ab Juli 2024 Mietern die freie Wahl ihrer Empfangsart. Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 18. November 2021 bekräftigte zudem, dass Mieter an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss gebunden werden können, was zeigt, dass vor allem die vertraglichen Bedingungen von Bedeutung sind. Wie die Rechtslage ist, gibt es keine Möglichkeit für Mieter, während des Mietverhältnisses den Kabelanschluss zu kündigen, was die Situation kompliziert macht.
Wettbewerb und Marktveränderungen
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist auch ein Schritt hin zu mehr Kundenfreundlichkeit und Marktwettbewerb in der Branche. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass diese Veränderungen langfristig zu sinkenden Preisen im Kabel-TV-Bereich führen könnten. Gleichzeitig haben Hauseigentümer und Mietverwalter die Herausforderung zu bewältigen, die neue Abrechnungsmethode umzusetzen, um den Bedürfnissen der Mieter gerecht zu werden.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nicht nur die Kostenstruktur für viele Haushalte beeinflussen wird, sondern auch künftige Marktbedingungen für Anbieter von Kabel- und Telekommunikationsdiensten neu gestalten könnte. Diese Veränderungen könnten sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Mieter haben, insbesondere für diejenigen, die an Sammelanschlüssen teilgenommen haben. Der Markt steht vor einem grundlegenden Wandel, der durch erhöhte Wahlmöglichkeiten und potenziell sinkende Preise geprägt ist.