Am 10. Januar 2025 hat ein Gericht entschieden, dass Facebook, der Meta-Konzern, einen Post löschen muss, in dem der alte Name (Deadname) von Hector, einem Sprecher für geschlechtliche Vielfalt in der Grünen-Fraktion, veröffentlicht wurde. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das besagt, dass die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und Vornamen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht offenbart werden dürfen. Laut der FAZ drohen den Betreibern der Plattform bei einer Zuwiderhandlung Zwangsgelder von bis zu 250.000 Euro.

Hector wurde im November im Internet angegriffen, als sein früherer Name veröffentlicht wurde. Meta ließ die kritische Veröffentlichung unbeachtet, sodass Hector einen Eilantrag stellte, um seine Rechte zu schützen. Der Anwalt Jasper Prigge unterstreicht, dass es sich hierbei um die erste Gerichtsentscheidung handelt, die einen Unterlassungsanspruch auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes anerkennt. Hector bezeichnete die Entscheidung als einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Transmenschen.

Gesetzgebung und ihre Auswirkungen

Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat, führt ein Offenbarungsverbot ein. Dieses Gesetz verbietet die Preisgabe des früheren Geschlechtseintrags oder des alten Namens ohne Zustimmung, was insbesondere das Risiko eines unfreiwilligen Outings verringert — sowohl in sozialen als auch in beruflichen Kontexten. Eine öffentliche Erklärung zum Geschlechtseintrag kann nun ohne langwierige gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten beim Standesamt vorgenommen werden, wie bmfsfj.de berichtet.

Die Einführung des SBGG ist ein bedeutender Fortschritt zur Stärkung der Privatsphäre und Identität von trans*, inter* und nichtbinären Menschen. Zudem regelt das Gesetz die Thematik des Misgenderns. Während versehentliches Misgendern nicht bestraft wird, können absichtliche Fehler, die in der Absicht bestehen, zu schädigen, mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Gesellschaftliche Relevanz und Ausblick

Trotz dieser Fortschritte weist die dgti darauf hin, dass das Gesetz allein nicht ausreicht, um Vorurteile und Diskriminierung zu beseitigen. Ein respektvoller Umgang und gesellschaftliches Verständnis sind entscheidend, um die Rechte von trans*, inter* und nichtbinären Personen zu fördern. Der rechtliche Rahmen ist wichtig, doch der gesellschaftliche Wandel bleibt eine zentrale Herausforderung.

Die weite Verbreitung und Anerkennung des Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung erfolgt nicht nur in Deutschland, sondern auch international. In über 16 Ländern existieren vergleichbare Gesetze zur Änderung des Geschlechtseintrags, was das Thema geschlechtliche Vielfalt weiter in den Fokus der öffentlichen Diskussion rückt.