Am Montag, dem 27. Januar 2025, hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen ganztägigen Warnstreik angekündigt, der bis zum Dienstagmorgen um 3:00 Uhr andauern soll. Wie rbb24 berichtet, sind die BVG-Bahnen und Busse am frühen Morgen kaum gefahren, während der Streik im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen durchgeführt wird. Züge und S-Bahnen sind von den Maßnahmen nicht betroffen.
Die Streikmaßnahmen führen dazu, dass die Straßenbahnen, U-Bahnen und die meisten Buslinien der BVG nicht im Einsatz sind. Wie auf der Webseite der BVG festgehalten, sind nur einige Buslinien, die von Subunternehmen betrieben werden, nicht betroffen. Dazu zählen unter anderem die Linien 106, 114, 118 und 161. Ein Teil der Buslinien, darunter M36 und 112, fährt jedoch mit eingeschränktem Angebot. Die Fähren der Linien F10, F11 und F12 bleiben hingegen in Betrieb.
Auswirkungen des Warnstreiks
Berichtet wird von BVG, dass die S-Bahn als Reaktion auf den Streik zusätzliche Fahrten anbietet. Zwischen 9 Uhr und 14 Uhr sollen die Fahrten der S5 von sechs auf neun pro Stunde erhöht werden. Trotz dieser Maßnahmen wird erwartet, dass der Verkehr in der Stadt auch nach Beendigung des Streiks unregelmäßig bleibt. Fahrgäste sind angehalten, vor ihrer Fahrt die BVG-Apps oder die Webseite für Echtzeitinformationen zu konsultieren.
Die Lage am Alexanderplatz und am Zoologischen Garten scheint bislang ruhig zu sein, wie rbb24 berichtet. Nur wenige Menschen nutzen die U-Bahnstrecken in dieser frühen Phase des Streiks, was die gesamtstädtische Verkehrssituation illustriert.
Rechtlicher Rahmen des Streiks
Das Streikrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verankert, was bedeutet, dass Arbeitnehmer und Gewerkschaften das Recht haben, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Dies ist ein zentrales Element der Tarifautonomie, auch wenn der Streik selbst im GG nicht ausdrücklich erwähnt wird. bpb weist darauf hin, dass ein Streik zur kollektiven Arbeitsverweigerung von Arbeitnehmern gehört, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben und eigene Forderungen durchzusetzen.
Die rechtlichen Vorgaben für einen Streik sind zahlreich und unterliegen Regeln, die durch die Koalitionsfreiheit von Gewerkschaften und Arbeitgebern bestimmt sind. Es gibt kein spezifisches Gesetz zur Regelung von Streiks in Deutschland, und das Bundesarbeitsgericht hat über die Jahre ein differenziertes Regelungsgeflecht für Arbeitskämpfe geschaffen. Der Arbeitskampf, einschließlich Streik, muss bestimmten Voraussetzungen entsprechen, um verfassungsrechtlich geschützt zu sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der aktuelle Warnstreik der BVG ein bedeutendes Ereignis im Rahmen der Tarifverhandlungen darstellt. Passagiere sind gut beraten, sich über die aktuelle Verkehrslage zu informieren, um ihre Reisereise besser planen zu können.