BayernMünchen

Gericht weist Unterlassungsklage gegen UPLINK zurück: Monopol der Bayerische Medientechnik GmbH bröckelt

LG München weist Klage der BMT gegen UPLINK zurück

Die Entscheidung des Landgerichts München, die Klage der Bayerische Medientechnik GmbH (BMT) gegen UPLINK vollständig zurückzuweisen, markiert einen potenziellen Wendepunkt im Monopol der mit der Medienbehörde BLM verhandelten Technik-Firma. Bisher hatte die BMT ein Fast-Monopol für den Betrieb der Sendeantennen in Bayern, was zu deutlich höheren Kosten für die Radioveranstalter führte.

UPLINK, ein Konkurrent der BMT, hat sich gegen diese Monopolsituation gestellt und Angebote zur UKW-Verbreitung in Bayern gemacht. Die Entscheidung des Landgerichts München bestätigt die Auffassung von UPLINK, dass die Preisgestaltung in Bayern intransparent ist und die Marktabschottung den Wettbewerb stark einschränkt.

Die Meinung von UPLINK, dass die UKW-Verbreitungskosten in Bayern unverhältnismäßig hoch sind und eine Monopolsituation den Hörfunkanbietern schadet, wurde vom Gericht unterstützt. Es wurde festgestellt, dass die BMT als Dienstleister zwingend genutzt werden musste, was zu höheren Gesamtverbreitungskosten führte als in anderen Teilen Deutschlands.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den UKW-Markt in Bayern haben und den Wettbewerb stärken, was letztendlich zu niedrigeren Kosten für die Radioveranstalter führen könnte. Die Transparenz und Fairness bei der UKW-Verbreitung könnten durch diese Entwicklung verbessert werden, was im Interesse der Hörfunkanbieter und des Publikums liegt.

Die Klageabweisung des Landgerichts München, die in einem Beschluss vom 17. Juni 2024 festgehalten wurde, zeigt einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren und offeneren UKW-Verbreitung in Bayern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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