Die verkürzte Schonzeit für Alpenwälder in Bayern wurde vorläufig gestoppt. Die Regierung von Oberbayern hatte angestrebt, Gams-, Rot- und Rehwild auch in der Zeit zu bejagen, in der das Wild normalerweise geschont wird. Dies wurde mit dem Schutz der Wälder vor übermäßigem Verbiss begründet. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München dieser Verordnung zunächst einen Riegel vorgeschoben. Hintergrund des Entscheids ist ein Eilantrag des Bayerischen Jagdverbands (BJV), der kurz vor Weihnachten gestellt wurde. PNP berichtet, dass diese neue Verordnung schlichtweg eine Kopie einer früheren Regelung war, die bereits durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im November 2024 für unwirksam erklärt wurde.

BJV-Präsident Ernst Weidenbusch äußerte sich entschieden zu der Thematik und wies darauf hin, dass Schüsse außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten als rechtswidrig zu betrachten seien. Der Verwaltungsgerichtshof kam zu dem Schluss, dass die neue Verordnung bis auf einige Formulierungen weitgehend inhaltlich mit der vorherigen Regelung übereinstimmte. Angesichts dieser Tatsachen will der BJV einen Hauptsacheantrag stellen.

Kritik an der neuen Verordnung

Zusätzlich zu den rechtlichen Aspekten stellt der BJV in Frage, ob die neue Regelung tatsächlich wirksam ist. Der Verband hat Bedenken, dass erhöhter Jagddruck das Problem des Verbisses noch verstärken könnte. In den bisherigen Schutzwald-Gebieten durften Gams-, Rot- und Rehwild auch während der Schonzeiten bejagt werden, jedoch sind aktuell nur noch 21.000 Hektar als solche ausgewiesen, was einen Rückgang von mehr als 17 Prozent seit der letzten Verordnung zwischen 2019 und 2024 darstellt, wie jagd-bayern.de berichtet.

Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft die Winterjagd, die geschützen Arten wie Steinadler und Raufußhühner schadet. Nach dem Urteil in Leipzig fanden kaum geeignete Vorprüfungen durch Naturschutzbehörden statt, wodurch die Besorgnis des BJV weiter angeheizt wurde. Der Verein Wildes Bayern hat ebenfalls gegen die Verordnung geklagt und am Freitag eine klare Botschaft an die Behörden gesendet, dass das Gerichtsurteil ernst genommen werden muss.

Zusammenarbeit zwischen Jagdverband und Forstbehörden

Um einen gangbaren Weg zu finden, erarbeiten der Bayerische Jagdverband und die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) derzeit Vorschläge zur Aufhebung von Schonzeiten für Schalenwild in Oberbayern. Diese Entwürfe sollen die Grundlage für eine zukünftige Verordnung der Regierung von Oberbayern bilden. In diesen Vorschlägen sind 85 Schutzwald-Gebiete ausgewiesen, von denen 24 jedoch im Februar und März nicht bejagt werden dürfen. Die Jagd wird künftig nur noch von forstlichem Personal und ortsansässigen Jägern mit speziellen ganzjährigen Erlaubnisscheinen in der Bergjagd ausgeführt, wie jagd-bayern.de verdeutlicht.

Insgesamt zeigt sich, dass die Problematik der Schonzeiten in bayerischen Alpenwäldern eine komplexe Angelegenheit ist, die sowohl rechtliche, naturschutztechnische als auch praktische Aspekte berührt. Der BJV als einer der anerkannten Naturschutzverbände in Bayern sieht sich in der Pflicht, die Lebensräume nicht nur für jagdbare, sondern auch für nicht jagdbare Arten zu sichern. Gemäß dem Jagdgesetz haben Jäger nicht nur die Pflicht zur Hege der Wildbestände, sondern auch eine Verantwortung gegenüber der gesamten Lebensraumgemeinschaft, die von diesen Beständen abhängt, wie jagd-bayern.de ausführlich beschreibt.