Bayern

Gericht entscheidet über Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine bedeutende Entscheidung für drei Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Laut dem Landratsamt handelt es sich bei den drei Einfamilienhäusern am Isarspitz um Schwarzbauten, die gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Diese Angelegenheit beschäftigt die Beteiligten seit sechs Jahren. Der Bauherr und seine Tochter, die Eigentümerin der Immobilie, haben gegen die Beseitigungsanordnungen geklagt und das Verwaltungsgericht München befasst sich mit ihren Einwänden.

Im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung gravierend seien und eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr hat jedoch keinen Anspruch auf eine neue Genehmigung, da die drei Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherren in letzter Instanz ab, da die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien.

Die Bauherrin und die Immobilieneigentümerin reichten Anfang 2023 Klagen gegen den Freistaat Bayern ein, nachdem die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Abrissanordnungen für die Gebäude am Isarspitz erlassen hatte. Die Klagen werden vom Verwaltungsgericht München in einem Verfahren behandelt, das am 13. Juni stattfindet. Darüber hinaus werden in weiteren Verfahren die Klagen einer Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen verhandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden ebenfalls anwesend sein, um an der Verhandlung teilzunehmen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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