Garmisch-PartenkirchenPolitik

Großweil bereitet sich auf neue Wiesenbrüterverordnung vor

In Großweil wird derzeit intensiv über die Einführung einer Wiesenbrüterverordnung diskutiert, die in den Loisach-Kochelsee-Mooren gelten soll. Die Idee hinter dieser Verordnung ist es, einen einheitlichen Rahmen für die drei betroffenen Landkreise – Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen – zu schaffen. Durch festgelegte Zeiträume, in denen bestimmte Wanderwege nur eingeschränkt nutzbar sind, soll den wiesenbrütenden Arten ein geschützter Lebensraum gewährt werden.

Die Großweiler Gemeinderäte diskutieren auch über den Zugang zu bestimmten Bereichen wie Reitwegen und Fischerhütten. Während das Reiten zu denselben Konditionen wie das Begehen ermöglicht werden soll, wird eine ganzjährige Hundeanleinpflicht in sensiblen Gebieten erwogen. Die Umsetzbarkeit eines Leinenzwangs für Hunde das ganze Jahr über wird dabei kritisch betrachtet.

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Einige Diskussionsteilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der Effektivität der Verordnung angesichts der hohen Mahdaktivitäten in den Mooren. Dr. Johann Kirner (CSU) schlug vor, die Mahd erst nach dem 15. Juli durchzuführen und den Landwirten für die Zeit davor angemessenen Schadensersatz zu gewähren. Die Gebietsbetreuerin Daniela Feige wies auf die begrenzten finanziellen Mittel hin und betonte, dass die Besucherlenkung nur eine von vielen Maßnahmen sei, um die sensiblen Lebensräume zu schützen.

Die Diskussion zeigt, wie komplex die Thematik des Naturschutzes in sensiblen Gebieten ist und wie wichtig es ist, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Natur und den menschlichen Aktivitäten zu finden. Die Entscheidungen des Großweiler Gemeinderats und des Landratsamtes werden somit entscheidend sein für die Bewahrung der Artenvielfalt in den Loisach-Kochelsee-Mooren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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