Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat den Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Mann aus Ludwigsburg aufgehoben, nachdem er gestand, seinen Vater während einer Jagd getötet zu haben. Anstelle einer Haftstrafe wurde er in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Die Ermittler beantragten eine Unterbringungsanordnung für den jungen Mann, der seine Mutter über die Tat informierte und sich anschließend der Polizei stellte.
Der Vorfall ereignete sich am 1. Mai in der Nähe von Burgbernheim in Mittelfranken, als der 18-Jährige mit seinem Vater auf die Jagd ging. Die Leiche des 54-jährigen Mannes wurde von Spaziergängern entdeckt. Der Verdächtige gab zu, die Tat begangen zu haben, und informierte die Polizei darüber, dass er die verwendete Waffe in einem Teich versenkt hatte. Die Ermittler haben die Waffe später dort gefunden und ermitteln wegen Totschlags.
Die Entscheidung, den jungen Mann in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen, beeinflusst nicht das laufende Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft hielt zurück, Informationen über eine mögliche psychische Erkrankung des 18-Jährigen preiszugeben, um seinen Persönlichkeitsschutz zu wahren. Derzeit werden die am Tatort gefundenen Spuren von Kriminalexperten untersucht, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.