FürstenfeldbruckWirtschaft

Verhandlung wegen Ostermarsch: Klaus Mähler kämpft gegen Strafbefehl

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck plant am kommenden Montag, den 27. Mai, den Fall von Klaus Mähler zu verhandeln. Mähler hat Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 3.000 Euro eingelegt, den er erhalten hatte, als er im April 2023 als Versammlungsleiter des Ostermarsches fungierte. Die Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung (BIFA) aus München und das Sozialforum Amper aus Fürstenfeldbruck führten am Ostermontag ihre traditionelle Friedenswanderung durch. Etwa 50 Friedensaktivisten zogen dabei zum Sitz der IT-Firma ESG in Fürstenfeldbruck. Diese Firma stattet die Bundeswehr mit Software aus.

Während des Ostermarsches machten die Aktivisten auch einen kurzen Halt vor der Firma ESG in Buchenau, wo sie eine Kundgebung abhielten. Der Grund für die Kundgebung war die Lieferung von Informationstechnologie durch das Unternehmen für Kriegsgerät. Klaus Mähler wird vorgeworfen, gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben, indem er es versäumte, die Teilnehmer daran zu hindern, die Fahrbahn vor dem Eingang des ESG-Gebäudes und des dazugehörigen Privatgeländes zu betreten. Ursprünglich war die Verhandlung für März angesetzt, musste jedoch verschoben werden. Die Verhandlung wird um 14 Uhr im Gerichtsgebäude in der Stadelberger Straße 5 stattfinden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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