In Memmingen wurden mehrere minderjährige Mädchen in einer Bar angetroffen, die offenbar gefälschte Ausweise verwendet hatten. Die Polizei erhielt im Vorfeld Hinweise, dass sich in der Bar Jugendliche unter 16 Jahren aufhielten und alkoholische Getränke konsumierten. Bei der Kontrolle wurden tatsächlich mehrere alkoholisierte Jugendliche identifiziert, darunter eine 15-Jährige, die ihren Personalausweis digital manipuliert hatte, um Zutritt zur Bar zu erlangen.
Alle betroffenen Jugendlichen müssen mit Anzeigen wegen Urkundenfälschung und falscher Namensangabe rechnen. Die Eltern der Minderjährigen wurden umgehend über den Vorfall informiert. Betreiber von gastronomischen Einrichtungen sind dazu angehalten, die Ausweiskontrollen gründlicher durchzuführen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, wie AllgäuHit berichtete.
Rechtliche Folgen der Urkundenfälschung
Urkundenfälschung ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der gemäß § 267 StGB geahndet wird. Dabei kann es zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen kommen. Wie finanzfrage.net erklärte, wird im Falle einer Entdeckung beim Fälschen eines Schülerausweises ein Strafverfahren eingeleitet. Die gefälschte Urkunde wird sichergestellt, und die Polizei fertigt eine Strafanzeige. Sowohl die betroffene Person als auch deren Eltern erhalten eine Vorladung zur Vernehmung.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, müssen sich die Beschuldigten dort verantworten, wobei Zuschauer in Verfahren gegen Jugendliche ausgeschlossen sind. Das Urteil wird schließlich vom Richter verkündet.