In Erlangen und dem östlichen Landkreis, zu dem die Gemeinden Eckental, Heroldsberg und Kalchreuth gehören, steht eine wachsende Zahl von Eltern vor der Herausforderung, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen zu finden. Die Lebenshilfe Erlangen hat daher einen Aufruf gestartet, um ehrenamtliche Freizeitbegleiter und -begleiterinnen zu gewinnen, die Familien in dieser schwierigen Situation entlasten können, wie Markt Spiegel berichtete.
Zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Mitarbeiter gehören die Unterstützung bei Freizeitaktivitäten, um den Eltern etwas Entlastung zu verschaffen. Der Familienentlastende Dienst (FeD) der Lebenshilfe vermittelt die Betreuerinnen und Betreuer, die über die Lebenshilfe versichert sind. Interessierte haben zudem die Möglichkeit, an Schulungen und Austauschtreffen teilzunehmen. Für ihre Arbeit erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro pro Stunde, die steuerfrei ist. Kontaktmöglichkeiten für Interessierte bestehen via E-Mail an inge.holzammer@lebenshilfe-erlangen.de oder telefonisch unter 09131/9207113.
Unterstützung für Eltern mit Beeinträchtigungen
Zusätzlich zu den Angeboten für ehrenamtliche Unterstützung gibt es weiteren Bedarf an Informationen über die begleitete Elternschaft. Laut einer Recherche, wie sie auf der Webseite der Lebenshilfe zu finden ist, sind sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe als auch der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) für Eltern mit Beeinträchtigungen relevant. Es kommt jedoch häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Trägern der beiden Hilfen. Die neuen Regelungen im SGB IX haben diese Konflikte bislang nicht lösen können.
Wenn ein Elternteil mit Beeinträchtigung Hilfe bei der Versorgung und Betreuung seines Kindes benötigt, gelten spezielle Verfahrensregelungen im Recht der Eingliederungshilfe. Eine Gesamt- oder Teilhabeplankonferenz wird durchgeführt, vorausgesetzt, der Elternteil mit Behinderung stimmt dem zu. Bei Anzeichen dafür, dass die Bedarfe des Elternteils durch andere Leistungsträger oder das soziale Umfeld gedeckt werden können, müssen die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren beachtet werden. Der Sozialhilfeträger hat dabei die Verpflichtung, die entsprechenden Leistungsträger und Personen mit Zustimmung des Elternteils mit Behinderung zu informieren und in die Gesamtplankonferenz einzubeziehen, wie lebenshilfe.de anmerkt.