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Richterliches Urteil: Nike verliert gegen Adidas in Markenrechtsstreit

In einem Markenrechtsstreit zwischen zwei Sportartikel-Riesen, Adidas und Nike, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf über fünf Nike-Sporthosen mit Seitenstreifen entscheiden. Das Gericht entschied, dass Nike eine bestimmte Sporthose aufgrund großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr in Deutschland anbieten darf. Bei den vier anderen Hosen wies das Gericht die Markenrechtsklage von Adidas zurück, da ausreichende Unterschiede zum Adidas-Design vorhanden waren. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig, und sowohl Nike als auch Adidas haben sich bisher nicht dazu geäußert.

Adidas hatte 2022 Nike verklagt, da das Unternehmen seinen Markenschutz verletzt sah. Das Landgericht Düsseldorf hatte daraufhin per Beschluss Nike untersagt, die Hosen in Deutschland anzubieten, was jedoch von Nike angefochten wurde. Die kritisierte Sporthose „LA Lakers Courtside Pants“ verletzte laut Gericht die Markenrechte von Adidas, da die angebrachten Streifen dem Drei-Streifen-Design zu ähnlich waren. Trotz des Nike-Logos „Swoosh“ wurde dies nicht als maßgeblich wahrgenommen.

Die drei erlaubten Hosen von Nike wiesen deutliche Unterschiede auf, wie ein großes „Swoosh“-Logo und nur zwei statt drei Streifen. Das Gericht befand, dass diese Unterschiede ausreichten, damit die Zielgruppen nicht fälschlicherweise annehmen würden, es handle sich um eine Adidas-Hose. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen aufgrund von Ähnlichkeiten im Design ihrer Produkte. Ein früherer Fall aus dem Jahr 2005 zeigte bereits, dass das Drei-Streifen-Design von Adidas markenrechtlich geschützt ist und Verletzungen nicht geduldet werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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