![Streit um Strafzettel endet vor Gericht: Gehbehinderter Mann erhält Recht auf Parkplatz](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Aus dem Fall eines gehbehinderten Mannes in Erding, der sich wegen eines Strafzettels diskriminiert fühlte, resultierte ein Prozess, der kürzlich vor dem Amtsgericht Erding verhandelt wurde. Der 47-Jährige hatte sein Auto ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt, auf dem er aufgrund seines Schwerbehindertenausweises berechtigt war zu parken, ohne Gebühren zu entrichten. Trotzdem erhielt er ein Knöllchen vom Ordnungsamt, was zu einer Kontroverse führte.
Die Verhandlung vor Gericht
Der Richter erklärte, dass obwohl Inhaber des Schwerbehindertenausweises von der Gebührenpflicht befreit sind, es sich bei dem Parkplatz um eine spezielle Zone handelt, in der keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Allerdings wird eine zeitliche Begrenzung eingehalten, die Besitzer von Monats- oder Jahreskarten betrifft. Die Stadt Erding führte die Parkfläche dennoch in der Gebührenordnung als gebührenpflichtig, was zu Missverständnissen führte.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde
Nachdem der 47-Jährige erfolglos verschiedene Stellen kontaktiert hatte, reichte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter des Ordnungsamts ein. Er warf diesem behindertenfeindliche Diskriminierung vor. Der OB und andere Stadträte verteidigten jedoch das Vorgehen des Mitarbeiters und wiesen die Anschuldigungen zurück.
Ein Appell zur Versöhnung
Der Richter entschied letztendlich, das Verfahren einzustellen, und empfahl dem gehbehinderten Mann, sich mit der Stadt zu versöhnen, um möglicherweise die Einrichtung eines speziellen Behindertenparkplatzes am Ort des Geschehens zu diskutieren. In einer Stadtratssitzung wurden die Vorwürfe des Mannes als unbegründet zurückgewiesen, während eine querschnittsgelähmte Stadträtin Lob für die Bemühungen der Stadt bei der Ausweisung von Behindertenparkplätzen aussprach.
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