Unverheiratete Paare neigen oft dazu, ohne an die langfristigen Konsequenzen einer Trennung zu denken. In einer Zeit, in der das Zusammenleben ohne Trauschein immer häufiger wird, sollten rechtliche und finanzielle Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Laut der Ostsee-Zeitung kann ein Partnerschaftsvertrag in solchen Fällen entscheidend sein.

Ein Partnerschaftsvertrag kann die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Verpflichtungen der Partner regeln. Besonders sinnvoll ist er bei gemeinsamem Vermögen, beim Immobilienkauf oder in Situationen, in denen Partner ein Unternehmen führen. Solch ein Vertrag wird auch häufig mit Blick auf geplante oder bereits vorhandene Kinder aufgesetzt, um die finanzielle Absicherung der Mutter im Falle einer Trennung zu gewährleisten.

Wichtige Aspekte eines Partnerschaftsvertrags

Im Gegensatz zur Ehe haben unverheiratete Paare im Falle einer Trennung keinen Anspruch auf Vermögens- oder Versorgungsausgleich, wie die Anwalt.de verdeutlicht. Bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes besteht eine Unterhaltspflicht des Vaters für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Mutter aufgrund von Schwangerschaft oder Kindererziehung nicht arbeiten kann. Zudem tackern gesetzliche Erbansprüche bei Todesfällen von Partnern, was den Abschluss eines Partnerschaftsvertrags umso wichtiger macht.

Ein optimaler Partnerschaftsvertrag sollte individuell auf die Lebenssituation der Partner zugeschnitten sein. Obwohl es theoretisch möglich ist, diesen selbst aufzusetzen, wird eine notarielle Beurkundung empfohlen, um die Durchsetzbarkeit von Zahlungsverpflichtungen zu gewährleisten. Notare können helfen, ungewollte rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Regelungen im Partnerschaftsvertrag

In einem Partnerschaftsvertrag können viele Regelungen festgelegt werden, unter anderem:

  • Vermögen: Klärung der Aufteilung von individuellem und gemeinsamem Vermögen.
  • Schulden: Aufteilung gemeinsamer Schulden nach Nutzung oder hälftig.
  • Wohnrecht: Optionen für die Nutzung gemeinsamer Immobilien nach einer Trennung.
  • Unterhalt: Vereinbarungen über Unterhaltsansprüche bei Geburt eines gemeinsamen Kindes.
  • Kinderbetreuung: Regelungen zur Betreuung der Kinder im Trennungsfall.

Besonders relevant sind solche Verträge bei gemeinschaftlichem oder alleinigem Immobilieneigentum. Wenn ein Partner alleine im Grundbuch eingetragen ist, hat er alleinige Ansprüche auf die Immobilie. Zuwendungen des Nicht-Eigentümers können nicht wie bei einer Ehe ausgeglichen werden, was die Komplexität erhöht.

Angesichts der statistischen Erhebungen, die zeigen, dass viele nichteheliche Lebensgemeinschaften scheitern, wird deutlich, wie wertvoll ein Partnerschaftsvertrag sein kann. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unverheiratete Paare durch einen Partnerschaftsvertrag erhebliche rechtliche und finanzielle Sicherheit gewinnen können. Für Paare, die sich auf eine gemeinsame Zukunft vorbereiten, ist ein solcher Vertrag oft eine sinnvolle und notwendige Vorsichtsmaßnahme.