Das neue Bürgergeld, das seit Januar 2023 das Arbeitslosengeld Hartz IV ersetzt, hat wichtige Änderungen in der Regelung von Erbschaften und deren Auswirkungen auf Sozialleistungen mit sich gebracht. Hauptziel des Bürgergeldes ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine notwendige Grundsicherung zu bieten. Im Jahr 2024 erlebte das Bürgergeld eine Erhöhung um 12 Prozent, jedoch blieb der Regelsatz 2025 aufgrund der Preisentwicklung unverändert.
Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Behandlung von Erbschaften. Diese zählen seit der Neuregelung im Bürgergeldgesetz nicht länger als Einkommen, sondern werden nun als Vermögen betrachtet. Dies bedeutet, dass Freibeträge für Vermögen gelten und nicht mehr für Einkommen. Dabei müssen Erben grundsätzlich ihr verwertbares Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen, bevor sie Bürgergeld in Anspruch nehmen können. Die Freibeträge schützen Rücklagen für die Altersvorsorge und sind in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs unterschiedlich gestaltet.
Freibeträge und Meldepflichten
Die Bundesregierung hat spezifische Freibeträge für Bürgergeldempfänger festgelegt, die maßgeblich sind, wenn eine Erbschaft innerhalb der ersten Jahre des Bezugs erfolgt. Eine Einzelperson kann beispielsweise eine Erbschaft von bis zu 40.000 Euro annehmen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Bürgergeldleistungen hat. Ab dem zweiten Jahr fällt der Freibetrag auf 15.000 Euro pro Person. Das bedeutet, dass eine Erbschaft nur dann zu einer Rückforderung des Bürgergeldes führt, wenn diese den Freibetrag übersteigt.
Ein wichtiger Hinweis ist die Meldepflicht. Bürgergeldempfänger sind verpflichtet, eine Erbschaft beim Jobcenter zu melden. Das Verschweigen kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und zu Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro führen, zudem könnte eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, das Jobcenter frühzeitig über eine zu erwartende Erbschaft in Kenntnis zu setzen. Der genaue Teil des Erbes, der angerechnet wird, richtet sich dabei nach den tatsächlichen Verfügbarkeiten nach Abzug von Aufwendungen wie Erbschaftssteuer oder Bestattungskosten.
Einschränkungen und Risiken
Erben haben auch die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen, insbesondere wenn Schulden des Erblassers vorhanden sind. Es sollten jedoch die Gebühren von bis zu 30 Euro für die Ausschlagung beim Nachlassgericht sowie mögliche Auswirkungen auf die Bürgergeld-Leistungen beachtet werden. Der Gesetzgeber erkennt an, dass geerbte Immobilien unter bestimmten Umständen als Schonvermögen gelten. Zum Beispiel bleibt der Eigenbedarf an einer geerbten Immobilie ohne Nachteile, während ein Verkauf erforderlich ist, wenn der Immobilienwert den Vermögensfreibetrag übersteigt.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Erbschaften während des Bezugs von Bürgergeld komplexe Auswirkungen auf die Sozialleistungen haben können. Es ist entscheidend, sich über die gesetzlichen Regelungen im Klaren zu sein und im Zweifel rechtliche Beratung einzuholen, um den eigenen Leistungsanspruch nicht zu gefährden. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass viele Bürgergeldempfänger von den Regelungen betroffen sind, und eine sorgfältige Planung und Information unerlässlich sind. Ob Erbschaft oder Vermögensschutz – die Thematik bleibt weiterhin von großer Bedeutung für alle Betroffenen.
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um Erbschaften und Bürgergeld finden Sie auf Südkurier, Hartz4Widerspruch und Sozialrechtsiegen.