Der Bausparvertrag steht vor allem im Hinblick auf die Sicherheit günstiger Zinsen für zukünftige Darlehen in der Kritik. Vielen Bausparern stellt sich die Frage, ob die bei Vertragsabschluss geleistete Abschlussgebühr zurückerstattet werden kann, insbesondere wenn auf das Darlehen verzichtet wird. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Rückerstattung der Abschlussgebühr ist in der Regel nicht möglich. Dies hat t-online berichtet.

Die Abschlussgebühr, die beim Vertragsabschluss fällig wird, liegt in der Regel zwischen 1 und 1,6 Prozent der vereinbarten Bausparsumme.

Abschlussgebühr und ihre Rückerstattungsmöglichkeiten

Eine Rückerstattung der Abschlussgebühr ist nur in seltenen Fällen möglich, wie etwa bei fehlerhaften Vertragsbedingungen. So haben zwei Urteile des Bundesgerichtshofs sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt diese Möglichkeit unterstützt. Ein Rückabwicklungsanspruch kann auch nach längerer Nutzung des Vertrages bestehen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Diese Regelung betrifft allerdings nur Bausparverträge, deren Abschluss zwischen 2002 und 2016 stattfand. Für Verträge, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist, selbst wenn die Belehrungen fehlerhaft waren, informiert der Bericht von verbraucherforum-info.

Die Höhe der Abschlussgebühr wird prozentual an der Bausparsumme orientiert. Diese Gebühr geht typischerweise an die Banken, Berater oder Vermittler und kann in der Regel nicht umgangen werden. Bausparer sollten beim Vertragsabschluss darauf achten, welche Höhe bei der Bausparsumme vereinbart wird, um mögliche hohe Gebühren in den Griff zu bekommen.

Kündigung und Weiterführung

Die Kündigung eines Bausparvertrags kann sinnvoll sein, besonders wenn das Guthaben anderweitig benötigt wird oder die Verzinsung zu niedrig ist. Auf der anderen Seite sollte bedacht werden, dass durch eine Kündigung die Möglichkeit entgeht, günstige Zinsen zu sichern oder von Bonuszinsen und staatlichen Förderungen zu profitieren. Bausparer sollten auch die Option einer beitragsfreien Weiterführung des Vertrags in Erwägung ziehen. Dabei kann es sich als nützlich erweisen, die allgemeine Situation des Bausparers zu prüfen und abzuwägen, ob das momentan vorhandene Guthaben besser eingesetzt werden kann.

Diese Informationen sind auch relevant für die spätere Verwendung des Bauspardarlehens. Bausparverträge bieten üblicherweise eine Zinsbindung von 1 bis 3 Prozent und eine Laufzeit von meist 7 bis 15 Jahren. Die Verwendung dieser Darlehen ist auf wohnungswirtschaftliche Zwecke beschränkt, was bedeutet, dass das Geld nur für den Kauf oder die Renovierung von selbstgenutzten Immobilien genutzt werden darf, wie es von test.de erläutert wird.

Zusammengefasst sind Bausparverträge mit verschiedenen Gebühren und Regelungen behaftet, die es zu verstehen gilt, bevor man einen Vertrag abschließt oder diesen kündigt. Durch eine fundierte Entscheidung können Bausparer das Beste aus ihren finanziellen Mitteln herausholen und zukünftige Risiken minimieren.