Bayern

Entscheidung naht: Drei Schwarzbauten in Wolfratshausen vor Gericht

Das Verwaltungsgericht München trifft eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf Schwarzbauten in Wolfratshausen. Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz wurden von dem Landratsamt als Schwarzbauten identifiziert und mit einer Beseitigungsanordnung zum Abriss belegt. Diese Entscheidung führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die nun vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt werden.

Die Auseinandersetzung um die drei Schwarzbauten dauert bereits sechs Jahre an. Nach einem Ortstermin im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr konnte jedoch keine Ansprüche geltend machen, da die Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz zurück, da die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien.

Eine weitere Entwicklung zeigt sich durch Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin gegen den Freistaat Bayern. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts stellte Abrissanordnungen aus, gegen die beide Parteien Rechtsmittel einlegten. Diese Klagen werden in einem Verfahren am 13. Juni vor dem Verwaltungsgericht München behandelt. Zudem steht die Entscheidung über Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen an. Vertreter des Kreisbauamts werden die Verhandlung begleiten, um das Vorgehen des Landratsamts zu vertreten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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