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Endgültiges Urteil: Fischotter-Abschuss in Ostbayern rechtswidrig!

Endgültiges Verbot des Fischotter-Abschusses in Bayern - Was bedeutet das für die Teichwirtschaft?

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Ende April entschieden, dass die pauschale Erlaubnis zum Abschuss von Fischottern in Ostbayern rechtswidrig ist und endgültig aufgehoben wird. Diese Ausnahmeverordnung, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern ohne Einzelgenehmigung erlaubte, wurde vom Gericht als Verstoß gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht angesehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz Bayern (BN) hatten gemeinsam geklagt und argumentiert, dass die Regelung nicht nur rechtswidrig sei, sondern auch die Kontrolle des Abschuss-Kontingents nicht gewährleiste.

Bereits im November 2023 hatte der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag der Umweltverbände stattgegeben und die Aussetzung der Abschusserlaubnis angeordnet. Mit dem aktuellen Urteil ist die pauschale Erlaubnis zum Abschuss von Fischottern endgültig gestoppt. Die DUH und BN fordern nun effektive Maßnahmen, um die Teichwirtschaft und die biologische Vielfalt in Einklang zu bringen, wie beispielsweise bessere Fördermöglichkeiten für eine naturverträgliche Bewirtschaftung sowie präventive Schutzmaßnahmen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert die Notwendigkeit der Klage und betont, dass die Abschüsse nicht nachgewiesen sind, um die Teichwirtschaft zu schützen. Er fordert eine grundlegende Reform der Teichkulturlandschaft hin zu einer naturnahen Bewirtschaftung. Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN, ergänzt, dass die Teichwirtschaft an verschiedenen Ursachen leidet und die Staatsregierung besser daran täte, die Teichwirtschaft als Ganzes zu unterstützen und die Forderungen nach erhöhter Grundförderung für Fischteiche und Artenvielfalt umzusetzen.

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Lebt in Rügen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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