Eichstätt

Rechtsmittel eingelegt: Verteidigung kämpft gegen lebenslängliches Mordurteil in Clara-Staiger-Straße

Das Landgericht in Ingolstadt hat das Urteil zur Bluttat in der Clara-Staiger-Straße in Eichstätt gesprochen, aber es ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des 25-jährigen Angeklagten hat Rechtsmittel eingelegt. Der junge Mann aus dem Kreis Eichstätt wurde vom Schwurgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Die Strafkammer unter Vorsitz von Konrad Kliegl sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige im Juni des letzten Jahres absichtlich einen zehn Jahre älteren Mann erstochen hat und identifizierte niedrige Beweggründe als Mordmotiv.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Anita Rupprecht, hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge in minderschwerem Fall plädiert. Sie hat gegen das Urteil Revision eingelegt und hofft, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Mordes aufhebt und höchstens auf Totschlag herabstuft. Die genaue Zeitplanung für die Überprüfung des Falls durch den Bundesgerichtshof ist momentan unklar, da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht. In der jüngsten Vergangenheit hat der BGH mehrere Urteile des Landgerichts Ingolstadt ganz oder teilweise aufgehoben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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